Müller: Arzneikonzept von KBV und ABDA soll ins Gesetz

KIEL (HL). Die KBV wird sich gemeinsam mit der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) dafür einsetzen, das von den beiden Organisationen entwickelte Konzept zur Arzneimittelversorgung in das geplante Versorgungsgesetz zu übernehmen.

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Dieses Konzept enthält mehrere Module: Zentral ist das gemeinsame Medikations-Management von Arzt und Apotheker für chronisch kranke multimorbide Patienten mit Polymedikation. Voraussetzung: Der Patient muss mindestens ein Jahr einen Apotheker seiner Wahl bestimmen.

Der Apotheker erfasst dabei die Gesamtmedikation einschließlich Selbstmedikation, prüft potenzielle Neben- und Wechselwirkungen sowie Kontraindikationen und führt Beratungsgespräche.

Die Erwartung: Steigerung der Compliance und Verminderung unerwünschter Wirkungen. Allein darin sehen KBV und ABDA ein jährliches Sparpotenzial von 1,8 Milliarden Euro. Ergänzt wird das Konzept von einer Medikationsliste und einer konsequenten Verordnung nur der Wirkstoffe. Als Folge soll die Richtgrößenprüfung entfallen.

Erleichterungen fordert KBV-Vize Dr. Carl-Heinz Müller auch für Heilmittelverordnungen: Vor allem für Patienten mit schweren Schädigungen und schweren chronischen Krankheiten müsse ein barrierefreier Zugang garantiert sein. Genehmigungsvorbehalte und Regressbedrohungen müssten entfallen.

Heilmittelvereinbarungen sollten vorrangig an Versorgungszielen ausgerichtet sein. Auf der Basis von Erfahrungen in Modellregionen solle auch eine Allgemeine Ambulante Palliativmedizinische Versorgung implementiert werden.

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