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Prostitution

NRW-Regierung hält nichts von Pflichtberatung

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KÖLN. Die nordrhein-westfälische Gesundheits- und Emanzipationsministerin Barbara Steffens (Grüne) hat das geplante Prostituiertenschutzgesetz in weiten Teilen kritisiert.

Zwar begrüßt sie die vorgesehene Konzessionierung des Prostitutionsgewerbes, doch Steffens lehnt die Anmeldepflicht für Prostituierte inklusive obligatorischer Gesundheitsberatung sowie die Kondompflicht ab.

Die Mehrzahl der Leitungen großer Gesundheitsämter habe sich bereits gegen eine verpflichtende Gesundheitsberatung ausgesprochen, sagte Steffens. "Eine Zwangsberatung, die sich nicht an den Bedarfen der Klientinnen und Klienten orientiert, verletzt nicht nur alle fachlichen Standards, sie ist auch ineffektiv."

Die erfolgreiche HIV-Prävention in der Bundesrepublik zeige eindrucksvoll, dass Prävention von der Freiwilligkeit lebe, betonte die Ministerin.

Das gelte auch für die Möglichkeit der Inanspruchnahme anonymer Beratung nach Paragraf 19 Infektionsschutzgesetz. "Dieses Recht würde durch eine zukünftige Pflichtberatung faktisch ausgehebelt."

Mit der Anmeldepflicht werde ein Sonderordnungsrecht für Prostituierte geschaffen, kritisierte Steffens. Es sei anzunehmen, dass sich ihm ein großer Teil der Menschen in der Sexarbeit entziehen werde.

Die Kondompflicht muss nach ihrer Einschätzung reine Symbolpolitik bleiben. "Die Bundesregierung ist die Antwort bisher schuldig geblieben, wie eine Kontrolle aussehen sollte." (iss)

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