NRW förderte Pflege-Innovationen

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen und die Europäische Union nehmen 13 Millionen Euro in die Hand. Damit wollen sie innovative Modell in der Pflege fördern.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:
Leben im Altenheim: In der Pflege sind Innovationen gefragt, damit Menschen so lange wie möglich selbstbestimmt leben können.

Leben im Altenheim: In der Pflege sind Innovationen gefragt, damit Menschen so lange wie möglich selbstbestimmt leben können.

© Gina Sanders / fotolia.com

KÖLN. Nordrhein-westfälische Ärzte und Krankenhäuser, die innovative Konzepte für altersgerechte Versorgungsmodelle, Produkte oder Dienstleistungen haben, können sich um öffentliche Fördermittel bewerben.

Die NRW-Landesregierung und die Europäische Union stellen für einen Zeitraum von drei Jahren insgesamt 13 Millionen Euro zur Verfügung.

Die Nachfrage nach bedarfsgerechten Produkten und Leistungen für ältere Menschen werde mit dem demografischen Wandel steigen, sagte Landesgesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) bei der Vorstellung des Projektaufrufs.

"Wir brauchen Innovationen, die sich an den Bedürfnissen der Menschen orientieren und ihnen helfen, so lange wie möglich selbstbestimmt zu leben."

Das Ministerium hat eine Reihe von Schwerpunkten genannt, zu denen Interessierte bis zum 29. Februar 2012 Projektskizzen einreichen können. Dazu gehören etwa: Vermeidung oder Kompensation altersbedingter Kompetenzeinbußen; altersgerechte und integrierte gesundheitliche und pflegerische Versorgung im gewohnten Lebensumfeld, gerade auch nach einem stationären Aufenthalt; altersgerechte, teilhabeorientierte Versorgung im Krankenhaus und in der stationären Pflege sowie übergreifende, abgestimmte Angebote; geschlechtergerechte und kultursensible Unterstützung gesundheitlicher und pflegerischer Versorgung im Alter; Unterstützung pflegender Angehöriger und des sorgenden sozialen Umfelds in der pflegerischen und gesundheitlichen Versorgung Tätiger; Sicherstellung eines gesunden und sicheren Alterns im Quartier und vergleichbare Versorgungsmodelle im ländlichen Raum.

Bewerben können sich außer Medizinern und Kliniken unter anderem weitere Einrichtungen des Gesundheitswesens und der Pflege, gewerbliche Unternehmen, Universitäten und Forschungseinrichtungen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Projekte noch nicht begonnen haben.

Informationen: www.mgepa.nrw.de

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