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Präventionsgesetz

Nachbesserungen gefordert

Auf den kürzlich von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf für ein Präventionsgesetz gibt es jetzt Reaktionen vonseiten der Krankenkassen und aus Nordrhein-Westfalen: Sowohl die Barmer GEK als auch der Landkreistag äußern Kritik.

Veröffentlicht:

DÜSSELDORF. Das von der Bundesregierung vorgelegte Präventionsgesetz enthält aus Sicht der Barmer GEK zwar viele gute Ansätze, "um Gesundheitsförderung und Prävention besser in der Gesellschaft zu verankern", schreibt die Krankenkasse in einer Pressemitteilung.

Allerdings verpflichte es nur die Kranken- und Pflegekassen, Prävention und Gesundheitsförderung zu finanzieren, kritisiert die Barmer. Hier müsse der Gesetzgeber nachbessern und zum Beispiel auch andere Sozialversicherungsträger, Länder und Kommunen mit einbeziehen.

Auch der nordrhein-westfälische Landkreistag hat Kritikpunkte am Gesetzesvorhaben gefunden: Die Rolle des öffentlichen Gesundheitsdienstes und der Gesundheitsämter bei der Prävention sei durch den Gesetzentwurf "viel zu wenig berücksichtigt" worden, heißt es in einer Mitteilung.

"Der Öffentliche Gesundheitsdienst leistet bereits heute beachtliche Beiträge zur gesundheitlichen Prävention", sagte der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses des Landkreistages, Landrat Günter Rosenke.

"Diese werden nur zum Teil von den gesetzlichen Krankenkassen, denen sie aber mittelfristig zugute kommen, refinanziert. Diese Aktivitäten scheint die Bundesregierung jedoch kaum zur Kenntnis zu nehmen. Jedenfalls spiegeln sie sich praktisch nicht in dem Gesetzentwurf von Bundesminister Hermann Gröhe wider." (eb)

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