Klinikrechnungen

Neue MDK-Prüfung hat keine Gewinner

Krankenhäuser und Kassen haben die Überprüfungen der Rechnungen reformiert. Richtig glücklich damit ist aber keine der beiden Seiten. Noch immer werden Millionen Rechnungen pro Jahr kontrolliert.

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Wo lässt sich hier der Rotstift ansetzen?

Wo lässt sich hier der Rotstift ansetzen?

© Gina Sanders / fotolia.com

BERLIN. Endlose Querelen und mehrfache Nachkorrekturen von Klinikrechnungen soll es ab 2015 nicht mehr geben. Darauf haben sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der GKV-Spitzenverband nach zähen Verhandlungen geeinigt.

Die erst von der Bundesschiedsstelle herbeigeführte Übereinkunft stimmt beide Seiten aber nicht froh: "Es gibt keine Gewinner, nur unterschiedliche Betroffenheit", kommentierte DKG-Präsident Alfred Dänzer am Freitag in Berlin das Ergebnis.

Kritik übt die DKG daran, dass nach wie vor Prüfungen auch von Rechnungen unter 2000 Euro möglich sein werden, gleichzeitig aber die neuen Einzelfallschlichtungen auf Landesebene den Weg zu den Sozialgerichten blockieren könnten.

Immerhin ist die Möglichkeit vereinbart worden, über einen vorgeschalteten Falldialog eine Rechnungsprüfung abzukürzen. Das Verfahren sei freiwillig und beinhalte zum Beispiel auch eine einmalige Datenkorrektur.

Johannes Wolff vom GKV-Spitzenverband zeigte sich enttäuscht, dass sich die Kassen mit ihrer Forderung nach 300 Euro Aufwandspauschale für einen gefundenen Abrechnungsfehler und weitere Sanktionsmöglichkeiten nicht durchgesetzt haben.

Immerhin sieht Dänzer die Chance, dass sich aus der Arbeit des neu eingerichteten Bundesschlichtungsausschusses eine "gelebte Schlichtungsverfahrensnorm" entwickele, sagte Dänzer. Das könne die Zahl der Verfahren senken helfen. Das setze aber voraus, dass die Krankenkassen aufhörten, Rechnungen massenhaft in Frage zu stellen.

2013 haben die Kassen 2,3 Millionen Klinikrechnungen überprüfen lassen. Aktuellen Zahlen der DKG zufolge beschäftigten sich die Prüfer in 64 Prozent aller Fälle damit, ob Patienten zu schnell aufgenommen beziehungsweise zu spät entlassen worden sind.

Im übergeordneten Schlichtungsausschuss sollen nun bundesweit auftretende medizinische Unklarheiten und Einschätzungsunterschiede zwischen den Selbstverwaltungspartnern schneller verhandelt werden. (af)

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