Psychiatrie

Neue Regeln für die Einweisung?

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BERLIN. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will die Möglichkeiten einschränken, Straftäter in die Psychiatrie einzuweisen. Entsprechende Entscheidungen sollen häufiger als bislang überprüft werden.

Es gebe dazu ein Reformpapier mit ersten Überlegungen, sagte ein Sprecher des Ministeriums am Samstag auf Anfrage. Er bestätigte damit einen Bericht der "Süddeutschen Zeitung".

Angesichts "der Tiefe des Eingriffs in die Freiheit" sei die Reform dringend erforderlich, zitiert die Zeitung aus dem Papier. Die Unterbringung in der Psychiatrie soll laut dem Papier künftig auf gravierende Fälle beschränkt werden.

Als Begründung für die Reformüberlegungen wird in dem Bericht die wachsende Zahl der in der Psychiatrie untergebrachten Straftäter genannt, dabei auch der Fall Gustl Mollath.

Der Nürnberger war 2006 als gemeingefährlich in die Psychiatrie eingewiesen worden, ist dort trotz wachsender Zweifel an der Sorgfalt der Einweisung noch immer.Es solle dabei bleiben, dass auch eine Geringfügigkeit Anlass der Unterbringung sein kann.

Zum ersten Mal soll die Entscheidung künftig nach vier Monaten überprüft werden - statt erst nach einem Jahr. Danach sollen weitere Prüfungen nach acht Monaten und einem Jahr folgen.

Die Dauer der Unterbringung soll begrenzt werden. Wie die "Süddeutsche Zeitung" berichtet, soll die Unterbringung in der Regel nach Ablauf von vier Jahren für erledigt erklärt werden.

Außer es bestehe die Gefahr von erheblichen Straftaten, durch die "Opfer seelisch oder körperlich geschädigt werden oder schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird", so das Zitat aus dem Reformpapier.

Wenn die Unterbringung deshalb die Dauer von sechs Jahren erreicht habe, müssten Gutachten von zwei externen Sachverständigen eingeholt werden, heißt es weiter. Damit wolle die Reform der Gefahr begegnen, dass alte Gutachten nur fortgeschrieben würden. (dpa/eb)

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