Bescheinigung AU

Neue Versandregeln in Rheinland-Pfalz

Veröffentlicht:

MAINZ. Ab sofort verschickt die KV Rheinland-Pfalz Bescheinigungen im Fall einer Arbeitsunfähigkeit (AU) über ihre Sammelstelle nur noch an AOK und BKK. Hintergrund ist, dass IKK, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) sowie Knappschaft ihre Teilnahme an der KV-Sammelstelle zum 30. Juni aufgekündigt haben.

Daher müssen Versicherte dieser drei Kassenarten seit 1. Juli ihre Bescheinigungen selbst an ihre Krankenkasse weiterleiten.

Die KV Rheinland-Pfalz betreibt die AU-Sammelstelle bereits seit Jahrzehnten. Vertragsärzte können die AU-Bescheinigungen für GKV-Versicherte - mit Ausnahme der Ersatzkassen - an die Sammelstelle schicken. Die KV übernimmt anschließend die Weiterleitung an die jeweilige Krankenkasse. (aze)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Tag der Privatmedizin

Praxiswissen und Innovation für die Privatmedizin

Hörsaalgeflüster

Bummelzug Approbationsordnung: Wir bitten um Entschuldigung!

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Vorsorge ab 45 Jahren

Darmkrebs-Screening: Einfachere Teilnahme, höhere Akzeptanz

Lesetipps
Fünf farbige Türen, die alle ein Fragezeichen in der Mitte haben, stehen nebeneinander.

© Sawyer0 / stock.adobe.com

Qual der Wahl

Therapie-Entscheidung bei Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa: Welche Türe nehmen?