Ärztekammer Hessen
Neuer Internetauftritt
FRANKFURT. Die Website der Landesärztekammer Hessen www.laekh.de präsentiert sich seit Montag in neuem Design. "Mit dem Relaunch ist der Internetauftritt nicht nur optisch, sondern auch funktional weiterentwickelt worden", teilte die hessische Ärztekammer dazu mit.
So sei die Darstellung nun auch für mobile Endgeräte optimiert worden. Die Navigationsstruktur in den Bereichen - unter anderem Ärzte, MFA oder Presse - wurde teilweise vereinfacht, einige Inhalte überarbeitet und neu strukturiert. Die Website werde sich auch in Zukunft kontinuierlich weiterentwickeln, heißt es. (jk)
Die neue Website der Landesärztekammer Hessen: www.laekh.de




![Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7]. Pfizer Deutschland GmbH](/Bilder/Muster-16-DiGA-Verordnungen-sind-als-Gebuehr-frei-zu-209550.jpg)


