Patientenversorgung

Neues Landeskrankenhausgesetz in Schleswig-Holstein beschlossen

Mit dem neuen Landeskrankenhausgesetz will Gesundheitsminister Garg die Versorgung von Patienten verbessern.

Dirk SchnackVon Dirk Schnack Veröffentlicht:
Mit dem neuen Gesetz verspricht Dr. Heiner Garg eine Reihe von Verbesserungen für Patienten.

Mit dem neuen Gesetz verspricht Dr. Heiner Garg eine Reihe von Verbesserungen für Patienten.

© Frank Peter,

Kiel. Als letztes Bundesland in Deutschland wird Schleswig-Holstein ein Landeskrankenhausgesetz erhalten. Das Gesundheitsministerium erhofft sich davon mehr Gestaltungsspielraum, um die Gesundheitsversorgung im Land weiterentwickeln zu können.

Das Landeskabinett hat den Entwurf von Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg (FDP) beschlossen, nachdem dessen Haus zuvor Akteure aus dem Gesundheitswesen im Anhörungsverfahren eingebunden hatte. Nun geht das Gesetz ins Parlament.

Nachweis von Bettenkapazitäten

Garg bezeichnete das Gesetz als „Meilenstein“. Er kündigte „eine Reihe von Verbesserungen für Patienten“ an. Ein Beispiel dafür ist ein System für einen Bettenkapazitätsnachweis, das neu eingeführt wird. Dieses soll Rettungsdienste in die Lage versetzen, künftig freie Kapazitäten in einer Region vereinfacht abzufragen und damit gezielt die Krankenhäuser einer Region anzusteuern, in denen eine schnelle Versorgung der Notfallpatienten nicht zu einer Verzögerung für andere Patienten führt.

Weitere Punkte aus dem Gesetz:

  • Es regelt, dass Notfallpatienten vorrangig zu versorgen sind. Die Krankenhäuser werden auch bei voller Auslastung zur Erstversorgung von Notfallpatienten verpflichtet. Damit soll vermieden werden, dass Notfallpatienten vor Ort abgewiesen werden.
  • Erstmals wird eine Krankenhausaufsicht im Ministerium eingeführt. Diese könnte eingreifen, wenn Kliniken sich nicht an die Vorgaben des Gesetzes halten. Sanktionen sind etwa möglich, wenn sich ein Krankenhaus von der Notfallversorgung abmeldet. Darüber hinaus kann das Land Kliniken, die Anforderungen für hochspezialisierte Leistungen nicht erfüllen, die Erlaubnis für diese Leistungen entziehen.
  • Menschen mit besonderem Betreuungsbedarf wird es erlaubt, Begleitpersonen im Krankenhaus mit aufzunehmen.
  • Bei einem Trägerwechsel wird künftig auch der Versorgungsauftrag neu vergeben.
  • Auch kann das Land Mindestfallzahlen für bestimmte Leistungen festlegen und Versorgungsaufträge künftig nicht länger ausschließlich nach Fachgebieten wie Innere und Chirurgie, sondern auch für Leistungsgruppen wie zum Beispiel hochkomplexe Behandlungen nach einem Schlaganfall vergeben. Mit der Ausweisung von Leistungsgruppen will das Land Spezialisierungs- und Konzentrationsprozesse fördern.
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Verschiedene Gesichter

© Robert Kneschke / stock.adobe.com / generated with AI

Seltene Erkrankungen

GestaltMatcher – Per Gesichtsanalyse zur Orphan Disease-Diagnose

Künstliche Intelligenz gilt auch in der Medizin als Schlüsseltechnologie, mit deren Hilfe zum Beispiel onkologische Erkrankungen stärker personalisiert adressiert werden könnten.

© Kanisorn / stock.adobe.com

EFI-Jahresgutachten 2024 übergeben

KI: Harter Wettbewerb auch in der Medizin

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Tag der Privatmedizin 2023

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Wo lang im Gesundheitswesen? Der SVR Gesundheit und Pflege empfiehlt mehr Richtungspfeile für alle Akteure.

© StefanieBaum / stock.adobe.com

Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege

Gesundheitsweise empfehlen Primärversorgung für alle – und Quotierung der Weiterbildung

„Wenn die Politik Wissenschaftlern sagen würde, wir wollen dieses oder jenes Ergebnis, ist das Propaganda.“ Klaus Überla – hier im Treppenhaus seines Instituts – über Einmischungen aus der Politik.

© Patty Varasano für die Ärzte Zeitung

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer

Dr. Iris Dötsch Fachärztin für Innere Medizin, Diabetologin und Ernährungsmedizinerin hat die Hauptstadtdiabetologinnen, eines neues Netzwerk für Frauen in der Diabetologie, gegründet.

© snyGGG / stock.adobe.com

Hauptstadtdiabetologinnen

Ein Netzwerk für Diabetologinnen