Neuer Hausarzt-EBM steht

Neun Euro für zehn Minuten

Der neue Hausarzt-EBM steht: Jetzt wird nach Alter unterschieden und es gibt neue Leistungen, auch für die sprechende Medizin. Kritiker beklagen den Kompromiss als Umverteilung.

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:
Gut hinhören: Je nach Morbidität gibt es künftig mehr Geld.

Gut hinhören: Je nach Morbidität gibt es künftig mehr Geld.

© emil umdorf / imago

BERLIN. Sah es am Wochenbeginn noch nach einem Scheitern der Verhandlungen um einen neuen Hausarzt-EBM aus, so war am Donnerstagabend nach zähem Ringen ein Kompromiss im Bewertungsausschuss gefunden. Das Ziel ist die Stärkung der hausärztlichen Grundversorgung.

Im einzelnen wird die Versichertenpauschale in fünf Altersgruppen unterschieden: 23,60 Euro für Kinder bis einschließlich vier Jahren, 15 Euro für Patienten bis 18 Jahre, 12,20 Euro für Erwachsene vom 19. bis zum 54. vollendeten Lebensjahr, 15,70 für Patienten zwischen 55 und 75 Jahre sowie 21 Euro für Ältere.

Ferner können Hausärzte wieder das ausführliche Gespräch - neun Euro à zehn Minuten (GOP 03230/04230) bei lebensverändernder Krankheit - als eigene Leistung abrechnen; bislang war dies in der Versichertenpauschale enthalten.

Neu eingeführt wird eine Pauschale für Vorhaltung von hausärztlichen Praxisstrukturen, die mit 14 Euro je Fall bewertet ist.

Ausgenommen sind nur Fälle, in denen keine hausärztliche Versorgung durchgeführt wird, etwa Akupunktur, Psychotherapie, Schmerztherapie und Schlafdiagnostik. Bei der Behandlung von Diabetikern, HIV- oder Substitutionspatienten wird die Pauschale gezahlt.

Weigeldt beklagt Umverteilung

Der bisherige Chronikerzuschlag wird aufgehoben und aufgesplittet: 13 Euro bei einem Arzt-Patienten-Kontakt, 15 Euro bei mindestens zwei Kontakten.

Mit insgesamt 124 Millionen Euro jährlich dotieren die Krankenkassen drei neue Leistungen: das geriatrische Basis-Assessment, die hausärztliche Palliativversorgung sowie sozialpädiatrische Leistungen der Kinder- und Jugendärzte. Hierfür werden neue Gebührenordnungspositionen geschaffen.

Während Regina Feldmann, im KBV-Vorstand für die hausärztliche Versorgung zuständig, die Vereinbarung für einen wichtigen Schritt hält, die wohnortnahe Versorgung zu gewährleisten und mehr junge Ärzte für die Basisversorgung zu gewinnen, kommen vom Hausärzteverband kritische Töne.

"Wir sind nicht überzeugt, dass dies mit dem jetzt erzielten Kompromiss erreicht werden kann, da hier lediglich eine Umverteilung der Mittel stattfindet und dafür keine zusätzlichen Gelder bereit gestellt worden sind", sagte Verbandschef Ulrich Weigeldt.

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 01.07.201308:36 Uhr

Zusätzliche, neue Leistungen (fast) zum Nulltarif?

Meine Vorhersage ist eingetroffen: Mit insgesamt 124 Millionen Euro jährlich "dotieren" die Krankenkassen drei n e u e Leistungen: das geriatrische Basis-Assessment, die hausärztliche Palliativversorgung sowie sozialpädiatrische Leistungen der Kinder- und Jugendärzte. Hierfür werden neue Gebührenordnungspositionen geschaffen.

Das sind bei 81 Millionen Bundesbürgern in Deutschland (Drittstaaten- und EU-Bürger mit GKV-Versorgungsansprüchen unberücksichtigt) und 89,9 Prozent GKV-Versichertenanteil tatsächlich 1 Euro und 70 Cent pro Person - knapp 3 Standard-Briefmarken in 4 Quartalen.

Bleibt nur noch die Frage, wann Sie zuletzt für 9 Euro Brutto-Umsatz zuletzt mit Ihrem Steuerberater/Anwalt 10 Minuten professionell parlieren durften?

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

Dr. jens wasserberg 01.07.201308:27 Uhr

Frau Feldmann hat die Ärzte verkauft und will sie zu Geriatern umwandeln

Um nur auf dasselbe Honorar wie aktuell zu kommen, muss eine Praxis künftig zunächst einmal einen Honorarabfall von 12 % durch Gesprächsleistungen und neue Chroniker A kompensieren. Das ist vor allem für größere Praxen schwierig bis unmöglich. Eine 800 Schein-Musterpraxis müsste pro Tag mehr als 11 Gesprächsleistungen erbringen, um den durch die niedrigere Ordinationsgebühr und die Chronikerhonorarreduktion entstandenen Verlust zu kompensieren. Das würde alleine ein Gesprächsbudget von über 6 ,- € bedingen, was es weder geben soll, noch ausfüllbar ist. Dieses Geld ist also weg. Und diese Praxen können das Geld allenfalls nur durch die neuen Geriatrie- und Palliativziffern erwirtschaften. Dies sind aber neue Leistungen, die dann mit altem Geld bezahlt werden sollen.
Was die KBV hier hingeschustert hat - ein EBM- Thüringen zum Schaden des Restes der Republik - ist schon ein starkes Stück.
Und dass die KBV-VV ohne Simulationsrechnungen ein solches Machwerk durchwinkt, zeigt nur, dass es um das dortige Personal extrem düster bestimmt ist.
Kein Wunder, dass die Kassem dem nach einer Schockstarre - so blöd können die Ärzte doch gar nicht sein - zugestimmt haben. Jetzt bekommen die Kassen neue Leistungen für ein Mikrohonorar von Frau Feldmann frei Haus.
Und jetzt wissen auch alle Ärzte, was die KBV als Stundenumsatz einer Praxis einsetzt :
9,- € pro Stunden ! Davon sollen wir natürlich die Praxis, die Kosten, das Personal etc. ppp bezahlen. Bei einer Gesprächsleistung gibt es auch keine Mischkalkulation mehr, denn außer 10 Minuten reden kann der Arzt in dieser Zeit gar nichts anderes mehr machen.

Dr. Karlheinz Bayer 01.07.201307:42 Uhr

dieser EBM ist ein richtiger Ansatz


Es war vorhersehbar, daß Ulrich Weigeldt sich gegen den Wiedereinstieg in eine Vergütung der Gesprächsleistung, wie überhaupt der Einzelleistungen wehrt. Schließlich möchte der Hausärzteverband am liebsten alles über eine pauschale Hinorierung regeln.

Und genau aus diesem Grund ist der Hausärzteverband auch nicht die Vertretung der Hausärzte, sondern doch eher schon die Kassenärztliche Bundesverwaltung ... bei allem Schatten,den dieses Lichtgebäude wirft.

Konkret.

Kein Allgemeinarzt hat dieselbe Praxisstruktur wie der andere. Der stetige Wegfall der Einzelleistungshonorierung hat dazu geführt, daß diejenigen, die eine Leistung nicht ausführen eine Pauschale für nichts bekommen, während die eigentlichen Leistungserbringer das Nachsehen haben.

Neiddebatten sind die Folge und - so wie es der Untertitel ausdrückt - Umverteilungsängste. Das Bild von dem Kuchen, von dem jedem von uns ein gleich großes Stück zusteht, ist sicher falsch. Unser ehemaliger KV-Chef Südbaden Schwoerer hat sich nie gescheut die Formel "Leistung muß sich lohnen" zu gebrauchen.

Dieser EBM ist leistungsbejahend, Weigeldts Ansatz ist ein falsch verstanden versorgender. Ihm zufolge bedarf es eigentlich nur der Niederlassung, und am besten gleich auch der Mitgliedschaft im Hausärzteverband, um Honorare zu bekommen. Wir sind jedoch Freiberufler und keine Angestellten, und der EBM ist ein "Maßstab", nachdem "einheitlich bewertet" aber nicht "pauschal verteilt" werden soll.

Dr.Bayer, Bad Peterstal

Dr. Thomas Georg Schätzler 29.06.201320:26 Uhr

"So what"?

Auch mit geringer prophetischer Begabung gehe ich davon aus, dass für e i g e n s t ä n d i g e Gesprächsleistungen, in der hausärztlichen Praxis t ä g l i c h e r Bestandteil unserer Arbeit, wenn sie denn jemals e x t r a abrechenbar würden, bei unseren in 5 Altersklassen neu aufgespreizten Versichertenpauschalen postwendend entsprechende A b z ü g e vorgenommen werden.

Analoges gilt für die Vorhaltepauschale zur Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrags: Diese würde nach dem Motto "rechte Tasche - linke Tasche" vom Regelleistungsvolumen dann wieder abgezogen. Oder noch eleganter, durch ein sinkendes RLV egalisiert.

Z u s ä t z l i c h e Finanzmittel in Höhe von 124 Millionen Euro stellen die Krankenkassen doch nur für z u s ä t z l i c h e hausärztliche, geriatrische und palliativmedizinische Versorgungaufgaben sowie für sozialpädiatrische Leistungen und unsere damit verbundene Mehrarbeit zur Verfügung.

124 Millionen Euro sind übrigens bei 81 Millionen Bundesbürgern in Deutschland (Drittstaaten- und EU-Bürger mit GKV-Versorgungsansprüchen werden hier nicht berücksichtigt) mit unserem 89,9 Prozent GKV-Versichertenanteil exakt 1 Euro und 70 Cent pro Person. Knapp 3 Standard-Briefmarken in 4 Quartalen.

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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