DAK fordert

Neustart für den Kassenwettbewerb!

Die DAK hält eine Neuordnung des Krankenkassen-Wettbewerbs für überfällig. Sie stützt sich dabei auf ein Gutachten des Instituts für Gesundheit und Sozialforschung, das Mängel im aktuellen System aufdeckt.

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BERLIN. Der viel beschworene Wettbewerb im Gesundheitswesen ist in den vergangenen 20 Jahren nicht richtig in Schwung gekommen. "Die Hoffnungen, durch Innovationen die Versorgungseffizienz zu erhöhen, haben sich nicht erfüllt", sagte Herbert Rebscher, Vorstandsvorsitzender der DAK Gesundheit, am Montag auf einer Pressekonferenzin Berlin.

Wettbewerb finde momentan hauptsächlich auf dem Preissektor statt. Einen richtigen Kassen-Wettbewerb über innovative Versorgungsformen gebe es dagegen nicht.

Kein Anreiz, zu investieren

Gründe dafür seien unter anderem, dass nur rund 20 Prozent der Versicherten so krank sind, dass sie von Qualitätsfortschritten profitieren würden. "Die meisten Versicherten, gut 80 Prozent, haben dagegen keinen großen Nutzen von innovativen Versorgungsformen. Sie richten sich bei der Wahl der Kasse nur nach dem Preis", so Rebscher.

Zudem gebe es für die Kassen derzeit auch keinen Anreiz, in Innovationen zu investieren. So amortisieren sich die Kosten für neue Versorgungsangebote erst nach Jahren. Diese zeitliche Inkongruenz führe zu Konflikten mit dem Grundsatz der Beitragssatzstabilität.

Um Reformoptionen aufzuzeigen, beauftragte die DAK das Institut für Gesundheit und Sozialforschung (IGES) mit einem Gutachten, das am Montag vorgestellt wurde. Im Ergebnis plädiert das IGES dafür, dass die Krankenkassen sich um solche Innovationen bemühen sollten, welche die "patientenrelevante Kosteneffektivität" erhöhen.

Mehr Versorgungsqualität zu einem geringstmöglichen Preis, lautet die Devise. Als Weg schlagen die Autoren des Gutachtens den der "ergänzenden Selektivität" vor. "Einzelverträge sollen die Regelversorgung sinnvoll ergänzen und innovative Lösungen liefern, die letztlich allen Patienten nutzen", sagte Martin Albrecht, IGES-Geschäftsführer.

Forschungs- und Entwicklungsbudget gefordert

Zur Finanzierung schlägt das Institut die Schaffung eines Forschungs- und Entwicklungsbudgets vor, das etwa 0,5 Prozent des gesamten Beitragsaufkommens, derzeit gut 920 Millionen Euro, umfassen könnte.

Jede Kasse bekomme dann ein morbiditätsorientiertes Budget, das durch die Reduzierung der Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds gegenfinanziert wird.

Die Entwicklungsgelder sollten laut IGES verpflichtend für Projekte in der besonderen Versorgung (Paragraf 140a SGB V) und Modellvorhaben (Paragraf 63 SGB V) verwendet werden.

Jede Kasse müsse zudem ihre neuen Versorgungsformen durch unabhängige Stellen evaluieren lassen und die Ergebnisse veröffentlichen. Nachweislich vorteilhafte Innovationen könnten so ihren Weg ins kollektive Versorgungssystem finden. (juk)

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Wettbewerb ohne Plan

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