Niederlage für KV Niedersachsen

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HANNOVER (cben). Die KV Niedersachsen ist vor dem Sozialgericht Hannover damit gescheitert, eine Genehmigung zur ambulanten Versorgung durch Krankenhäuser nach Paragraf 116b SGB V zu stoppen.

Ein Niedersächsisches Klinikum hatte beantragt, Patienten mit Multipler Sklerose ambulant behandeln zu dürfen und im Sommer vergangenen Jahres die Einwilligung des Sozialministeriums erhalten. Darauf klagte die KVN, und die Genehmigung wurde ausgesetzt. Das aktuelle Urteil setzt die Genehmigung jetzt wieder ein.

(AZ: S 16 KA 654/08 ER).

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