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Klinisches Krebsregister

Niedersachsen startet Meldeverfahren

Nach einer Testphase soll der Echtbetrieb in der zweiten Jahreshälfte 2018 beginnen.

Veröffentlicht:

HANNOVER. Niedersachsen hat das "KKN-Klinisches Krebsregister Niedersachsen" gegründet und realisiert damit die Umsetzung des Krebsfrüherkennungs- und Registergesetzes (KFRG) auf Landesebene.

Alle behandelnden Ärzte aus Krankenhäusern und Praxen melden künftig ihre Tumor-Patienten an das regionale klinische Krebsregister. Es nimmt personenbezogen alle Behandlungsdaten auf, führt sie zusammen, wertet sie aus und spiegelt sie an die Ärzte zurück. Außerdem führt es anonymisiert regionale Analysen des Versorgungsstandes durch.

"Durch die lückenlose Erfassung des Erkrankungs- und Behandlungsverlaufs entsteht auf lange Sicht ein Datenschatz, der als Grundlage für eine transparente und sektorenübergreifende Darstellung der onkologischen Versorgungsqualität auf Landes- und Bundesebene dienen soll", teilt das Gesundheitsministerium mit.

Die Meldungen laufen künftig ausschließlich online über ein Melderportal, das von acht Bundesländern gemeinsam entwickelt wurde. Die ersten Testmelder können im ersten Quartal 2018 das KKH nutzen. Im anschließenden Echtbetrieb in der zweiten Jahreshälfte 2018 soll das KKN die Meldungen von mehr als 5000 onkologisch tätigen Ärzten, Zahnärzten sowie von onkologischen Einrichtungen wie Kliniken und Tumorzentren entgegennehmen. Das KKN werde eng mit dem Epidemiologischen Krebsregister Niedersachsen (EKN) zusammenarbeiten, hieß es.

Mit dem Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz (KFRG) wurden die Länder verpflichtet, eine flächendeckende klinische Krebsregistrierung aufzubauen, um eine Verbesserung der Qualität der Behandlung und Versorgung onkologischer Patientinnen und Patienten im Einzelfall zu erreichen. Diese Register sollen spätestens 2018 ihren Betrieb aufnehmen.

Die Finanzierung sei zu 90 Prozent aus der Summe der fallbezogenen Krebsregisterpauschale je Tumorneuerkrankung gesichert, die die Krankenversichertenträger an das KKN zu entrichten haben; die restlichen 10 Prozent übernimmt das Land. (cben)

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