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Deutsche Krebsgesellschaft

Kritik an neuem Krebsregister

Doppelter Aufwand und fehlende Wirtschaftlichkeit sind mit dem geplanten neuen bundesweiten Krebsregister verbunden. Das kritisieren unisono die Deutsche Krebsgesellschaft und die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren.

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HEIDELBERG. Der Innovationsausschuss hat entschieden, mit den Mitteln des Innovationsfonds unter anderem den Aufbau eines bundesweiten Registers für ausgewählte onkologische Indikationen zu fördern. Die beide Organisationen befürchten nun, dass beim Aufbau dieser Register erneut Geld für ein Instrument ausgegeben wird, das in Form der klinischen Krebsregister bereits in mehreren Bundesländern existiert und bis Ende 2017 in ganz Deutschland etabliert sein soll.

Außerdem bestehe die Gefahr der Doppeldokumentation, heißt es dazu in einer Pressemitteilung. Zumindest bei bestimmten Krebsarten würden die Daten sowohl durch die klinischen Krebsregister als auch durch das neue Register erfasst. Diese Dopplung bedeute zusätzlichen Aufwand für die meldenden Leistungserbringer.

"Bei der Ausgestaltung des gesetzlichen Rahmens für die klinischen Krebsregister haben sich alle Beteiligten ausdrücklich auf eine einheitliche, datensparende Basisdokumentation und die Vermeidung von Doppelerfassungen durch die Leistungserbringer verständigt", erklärt Priv.-Dozentin Dr. Monika Klinkhammer-Schalke, geschäftsführender Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren (ADT). Bei einem zusätzlichen neuen Register müssten die meldenden Ärzte aber mit dem doppelten Dokumentationsaufwand rechnen, zumindest für ausgewählte Indikationen.

Das neue mit Mitteln des Innovationsfonds geförderte Register soll helfen, ein Modell zur Bewertung des Nutzens und Schadens innovativer Krebsmedikamente zu entwickeln. Zu diesem Zweck wird es personenbezogene Daten über den Einsatz dieser Arzneimittel beim metastasierten Brust- und Prostatakrebs sowie dem multiplen Myelom sammeln, erinnern die beiden Organisationen.

Der gesetzliche Rahmen für die bundesweite Erfassung personenbezogener Krankheitsdaten in klinischen Krebsregistern wurde bereits 2013 durch das sogenannte Krebsregister- und -früherkennungsgesetz (KFRG) geschaffen. Demnach sind alle Bundesländer in Deutschland aufgefordert, entsprechende Ländergesetze zu erlassen und bis Ende 2017 klinische Krebsregister einzurichten. (run)

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