Erste Risse im COVID-19-Schutzschirm

Nur ein Corona-Kredit für Zahnärzte?

Kliniken, Ärzte und Therapeuten sollen wegen der Corona-Pandemie einen finanziellen Ausgleich bekommen. Doch der Finanzminister hat noch Redebedarf – die Zahnärzte betreffend.

Thomas HommelVon Thomas Hommel Veröffentlicht: | aktualisiert:
Leere Behandlungszimmer wegen Corona: Eigentlich sollten auch die Zahnärzte Hilfe durch den Rettungsschirm erhalten.

Leere Behandlungszimmer wegen Corona: Eigentlich sollten auch die Zahnärzte Hilfe durch den Rettungsschirm erhalten.

© Walenga Stanislav / stock.adobe.com

Berlin. Der von der Bundesregierung über Kliniken, Ärzten und Therapeuten aufgespannte milliardenschwere Rettungsschirm bekommt erste Risse. Erwischt hat es offenbar die Zahnärzte.

Bericht: Widerspruch aus dem Hause Scholz

Nach Informationen der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Montagsausgabe) macht das Finanzministerium in einer „Stellungnahme“ derzeit Front gegen die von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgelegten Pläne für gesonderte Corona-Hilfen für die bundesweit rund 72 .000 tätigen Zahnärzte.

Laut dem von Spahn vorgelegten Entwurf für eine Verordnung „Schutzschirm für weitere Gesundheitsberufe und Einrichtungen“ sollen die Zahnärzte in diesem Jahr 90 Prozent der Honorare des vergangenen Jahres als Liquiditätshilfe erhalten. Ende 2020 sollen sie 30 Prozent der zu viel gezahlten Summe einbehalten können, so der Spahn-Plan. Die Leistungen sollen aus der Reserve des Gesundheitsfonds vorfinanziert und vom Bund anschließend erstattet werden.

Soll Finanzhilfe als Kredit ausgezahlt werden?

Laut FAZ geht Finanzminister Olaf Scholz (SPD) bei dem Vorhaben jedoch auf die Barrikaden. Ein Kompromiss sehe vor, dass das Honorar zwar an die Zahnärzte gezahlt wird, schreibt das Blatt. Dies solle aber in Form eines Kredites geschehen, der bis 2022 zurückerstattet werden muss.

Die Zeitung verweist in diesem Zusammenhang auf eine Stellungnahme des Bundesfinanzministeriums zum ursprünglichen Spahn-Entwurf, wonach die Regelung mit „nicht näher quantifizierbaren“ Mehrausgaben für die gesetzlichen Krankenkassen verbunden sei.

Der Chef der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Dr. Wolfgang Eßer, reagierte mit Unverständnis. Trete die Verordnung so in Kraft wie in der FAZ dargestellt, „würde der Versuch der Politik, die massiven negativen Auswirkungen der Corona-Krise für die vertragszahnärztliche Versorgung in Deutschland abzufedern, komplett verfehlt“.

In diesem Fall handele es sich aber nicht mehr um einen Schutzschirm für seine Kollegen, sondern lediglich um einen Kredit, der in den nächsten zwei Jahren mit viel Bürokratieaufwand vollständig zurückgezahlt werden müsste, kritisierte Eßer am Montag. „Damit würde die Krise für die zahnärztlichen Praxen nur verlängert.“

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