Kommentar zu Menschen mit Behinderung

Nur freundliche Worte

Seit 2008 ist in der UN-Behindertenkonvention festgehalten, dass Menschen mit Behinderung die gleichen Rechte in der medizinischen Versorgung haben, wie Nicht-Behinderte. Der Weg dahin ist in Deutschland noch sehr steinig.

Von Rebecca Beerheide Veröffentlicht:

Einmal mehr ist darüber geredet worden: Für Menschen mit Behinderungen soll der Zugang zu medizinischen Dienstleistungen erleichtert werden und dabei wollen alle ärztlichen Spitzenorganisationen an einem Strang ziehen.

Dieser Mega-Schritt soll für Praxischefs kaum schmerzhaft sein, versichern Bundesärztekammer, Kassenärztliche Bundesvereinigung sowie die Spitzenverbände der Zahnärzte.

Doch alle vier Organisationen verkennen den weiten Weg, den die Verantwortlichen im deutschen Gesundheitswesen noch gehen müssen, wenn sie sich wenigstens im Ansatz der UN Menschenrechtskonvention annähern wollen.

Die UN-Behindertenrechtskonvention legt seit 2008 den Nationalstaaten viel auf: In Paragraf 25 der Konvention heißt es: "Die Vertragsstaaten erkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit ohne Diskriminierung aufgrund von Behinderung an."

Und weiter: "Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu geschlechtsspezifischen Gesundheitsdiensten, einschließlich gesundheitlicher Rehabilitation haben."

Liest man allein nur diese ersten beiden Sätze des Gesundheitsparagrafen, weiß jeder, dass bisher erst wenig erreicht werden konnte. Freundliche Worte und die Einsicht, dass die Umsetzung des Paragrafen 25 aus der UN-Konvention nur mit gemeinsamen Kraftanstrengungen möglich seien, reichen da eindeutig nicht aus.

Für wirkliche Verbesserungen sind auch Kranken- und Pflegekassen gefragt

Es kann nur der kleinste Schritt sein, wenn in Kliniken mehr Orientierungsschilder für Sehbehinderte gefordert oder wohlgemeinte Tipps zum Praxisumbau diskutiert werden.

Wer wirklich Gleichberechtigung im Gesundheitswesen für Menschen mit Behinderungen will, der muss weitaus dickere Bretter bohren: So muss zum Beispiel die Versorgung von jungen Menschen mit Behinderung, die volljährig werden, deutlich verbessert werden.

Da sind auch Krankenkassen und die Pflegekassen gefragt, die sich hier ärztlichen Konzepten oft verweigern. Ein weiteres Beispiel ist die ambulante gynäkologische Versorgung. Die Zahl der Praxen, in denen Frauen adäquat untersucht werden, kann deutschlandweit an einer Hand abgezählt werden.

Und eins darf dabei nicht vergessen werden: In einer älter werdenden Gesellschaft wird es künftig immer mehr Menschen geben, die nicht mehr mobil sind. Auch für sie wird der Gang zum Arzt ein ums andere Mal eine körperliche Herausforderung.

Auch diese Patienten muss man im Blick haben, wenn es um Rechte von Menschen mit Behinderungen im Gesundheitswesen geht.

Lesen Sie dazu auch: Menschen mit Behinderung: Barrierfreie Arztpraxis mit Hindernissen

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