Arzneimittel

Nur jede fünfte Arznei von Zuzahlungen befreit

Veröffentlicht:

BERLIN. Gesetzlich Versicherte müssen in diesem Jahr häufiger auch für Rabattarzneimittel zuzahlen. Darauf hat die Bundesvereinigung der Apothekerverbände (ABDA) hingewiesen.

Die sogenannte Befreiungsquote lag zu Jahresbeginn noch bei knapp 23 Prozent, im Vorjahr war es noch 32 Prozent. Grund seien das Auslaufen alter und die Vereinbarung neuer Rabattverträge, so die ABDA. Der GKV-Spitzenverband kann Arzneimittel von der Zuzahlung freistellen, wenn der Abgabepreis mindestens 30 Prozent unter dem Festbetrag liegt. Beigetragen haben zu dieser Entwicklung dürfte auch die Senkung der Festbeträge bei elf Medikamentengruppen zum Juli vergangenen Jahres.

Unterdessen haben die GKV-weiten Zuzahlungen von gesetzlich Versicherten stetig zugelegt: 2010 betrugen diese 1,77 Milliarden Euro, im Jahr 2015 waren es bereits fast 2,1 Milliarden Euro. Die Einsparungen der Kassen durch Rabattverträge haben sich in den ersten drei Quartalen 2016 auf über 2,8 Milliarden Euro addiert. (fst)

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Kommentare
Henning Fischer 16.01.201718:48 Uhr

diese Rabattverträge sind ein einziger Schweinkram


80% des Aufwandes bei der Auswahl eines Medikaments sind heute bürokratisch verursacht. Die Rabattverträge sind ein bürokratischer Moloch für Kassenärzte: selbst wenn man ein Medikament aus einem Rabattvertrag verordnet, kann der Apotheker ein anderes herausgeben.

Wieviele Patienten durch rabattvertragsbedingte Verwechslungen zu Schaden oder zu Tode gekommen sind, interessiert keinen Politiker und keinen Kassenfunktionär, es geht ja nur noch ums Geld!

Kurios: es gibt Medikamente, die im Rabattvertrag zuzahlungspflichtig sind, außerhalb nicht. Was macht man da?

Rabattverträge sind einer der Sargnägel der kassenärztlichen Tätigkeit.

Thomas Georg Schätzler 16.01.201716:17 Uhr

GKV - SPAREN AUF KOSTEN DER VERSICHERTEN?

1. Es müssten viel mehr als sechs Millionen Menschen in Deutschland von ihren Zuzahlungen befreit werden! Denn Zuzahlungsbefreiungen gelten erst, wenn 2 Prozent des Haushalts-B R U T T O-Einkommens (ein Prozent bei chronisch Kranken) überschritten werden. Das ist aber nicht das verfügbare N E T T O-Haushaltseinkommen.

2. Regionale und individuelle Rabattverträge zwischen GKV-Kassen und Pharmaherstellern sind nicht öffentliche Geheimverträge und -Absprachen, die Haus- und Fachärzte bzw. Patienten und Medien n i c h t einsehen dürfen!

3. Niemand kann und soll zuverlässig wissen, ob, wie lange, warum und in welchem Umfang die aktuell noch 3.706 von Zuzahlungen befreiten Medikamente verfügbar, lieferbar und nachproduzierbar sind und bleiben werden.

Wir Vertragsärzte wissen nie, welche Medikamenten-Marke tatsächlich in der Apotheke ausgeliefert wird? Unsere Patienten sehen ihre Kassenrezepte nie wieder und hoffen auf pharmazeutisch wirksame Substanzen bzw. Korrektheit der Ausgabe. Eine nachprüfbare Qualitätssicherung findet nicht statt.

Mf + kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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