Österreich beschließt Gesetz gegen Doping

WIEN (dpa). Drei Tage vor der geplanten Auflösung des Parlaments hat der österreichische Nationalrat am Dienstagabend ein neues Anti-Doping-Gesetz beschlossen.

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Es bezieht unter anderem Blut- und Gendoping ein, lässt den dopenden Sportler aber weiterhin im juristischen Sinne straffrei, berichtet die Nachrichtenagentur APA.

Strafrechtlich verfolgt wird lediglich, wer Doping bei einer anderen Person anwendet oder auf der Verbotsliste stehende Substanzen in Verkehr bringt. Um der besonderen Gefährlichkeit von Anabolika, Hormonen und Stimulanzien Rechnung zu tragen, soll schon das bloße "Vorrätighalten" strafbar sein.

Das Gesetz schafft eine Rechtsgrundlage dafür, dass die Unabhängige Doping-Kontrolleinrichtung künftig die Namen der wegen eines Dopingvergehens gesperrten Sportler veröffentlichen kann.

Für besonders schwere Fälle im Zusammenhang mit Doping beträgt die Maximalstrafe fünf Jahre Haft. Der Strafrahmen kann somit voll ausgenutzt werden, wenn Dopingsubstanzen etwa an Minderjährige abgegeben werden, bei gewerbsmäßigem Handel mit Dopingmitteln sowie der Weitergabe von besonders gefährlichen Substanzen.

Österreichische Sportler waren in der Vergangenheit wiederholt in Dopingfälle verwickelt.

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