Österreich muss Bedarfsplanung nachbessern

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LUXEMBURG (mwo). Österreich muss seine Bedarfsplanung für ambulante ärztliche Leistungen nachbessern. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verwarf die derzeitigen Regelungen jüngst als "inkohärent". Gleichzeitig bekräftigte er, dass eine Bedarfsplanung im Grundsatz aber zulässig ist, um "eine qualitativ hochwertige, ausgewogene und allgemein zugängliche medizinische Versorgung aufrechtzuerhalten und eine erhebliche Gefährdung des finanziellen Gleichgewichts des Systems der sozialen Sicherheit zu vermeiden."

Österreich verfolge diese Ziele aber nicht schlüssig, rügte der EuGH, da die Bedarfsplanung nur für "Ambulatorien" mit angestellten Ärzten gilt, nicht aber für "Gruppenpraxen" mit vergleichbarem Angebot. Zudem seien die je nach Bundesland unterschiedlichen Kriterien für die Ambulatorien nicht transparent. Der obsiegende Foto- und Brillenhändler Hartlauer wollte zwei Zahn-Ambulatorien errichten, hat diese Pläne nach Medienberichten aber wieder aufgegeben.

Az.: C 169/07

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