Pädiater fordern Altersgrenze für Teilnahme an Hausarztverträgen

MÜNCHEN (sto). Hausarztverträge für Allgemeinärzte sollten nach Ansicht der Kinder- und Jugendärzte in Bayern künftig eine Altersgrenze haben.

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Kuscheltier und Hausarztvertrag beim Kinderarzt: Das soll nach deren Willen der Pädiater nicht mehr möglich sein.

Kuscheltier und Hausarztvertrag beim Kinderarzt: Das soll nach deren Willen der Pädiater nicht mehr möglich sein.

© Kzenon / fotolia.com

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sollen demnach nicht mehr in Hausarztverträge für Erwachsene eingeschrieben werden, fordert der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) vor dem Hintergrund der bevorstehenden Verhandlungen über neue Hausarztverträge in Bayern.

Die bisherigen Hausarztverträge in Bayern und Baden-Württemberg hätten die Allgemeinärzte aus monetären Gründen dazu verleitet auch Kinder einzuschreiben, ohne sie tatsächlich zu behandeln, kritisierte der Kinder- und Jugendärzteverband.

Einschreibepauschalen sowie die kontaktunabhängige Vergütung seien ein zu großer Anreiz. Selbst eine kontaktabhängige Quartalspauschale verleite dazu, Kinder einzuschreiben und dann nach einem einmaligen Kontakt im Quartal zur weiteren Behandlung an die ohnehin gewohnte Kinder- und Jugendarztpraxis zu überweisen.

Diese Position werde der BVKJ der nach eigenen Angaben bundesweit 95 Prozent der Kinder- und Jugendärzte in der vertragsärztlichen Versorgung vertritt, auch bei einer Anhörung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Thema Hausarztzentrierte Versorgung am 8. Februar in Berlin vorbringen.

Die Kinder- und Jugendärzte hätten gezeigt, dass sie erfolgreich gesonderte Verträge für die spezifischen gesundheitlichen Belange von Kindern und Jugendlichen abschließen können.

Die Frage der Sicherstellung müsse angesichts der Tatsache, dass Eltern heute wesentlich mobiler als früher sind und mit ihren Kindern nachweislich, insbesondere für planbare Konsultationsanlässe, erhebliche Anfahrtswege in Kauf nehmen, um ihr Kind fachärztlich von einem Kinder- und Jugendarzt behandeln zu lassen, neu bewertet werden.

Nach Berechnungen der KBV gebe es in Deutschland keinen Ort, an dem Eltern mit ihren Kindern nicht innerhalb von 40 Minuten die nächste Kinder- und Jugendarztpraxis erreichen können, so der BVKJ.

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