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G-BA reagiert auf EBM-Änderung

Pädiater und Kinderpsychiater dürfen ADHS-Stimulantien auch bei Heranwachsenden verordnen

Logische Folge einer EBM-Änderung: Stimulantien dürfen bei Heranwachsenden auch von Pädiatern sowie von Fachärzten für Kinder- und Jugendpsychiatrie bzw. -psychotherapie verordnet werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Arzneimittel-Richtlinie entsprechend ergänzt.

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