Palliativzentrum für neue Form der Versorgung prämiert

Veröffentlicht:

OLDENBURG (cben). Das Palliativzentrum des Evangelischen Krankenhauses Oldenburg hat für neue Wege bei der Palliativversorgung den mit 5000 Euro dotierten Preis der Qualitätsinitiative des Niedersächsischen Vereins zur Förderung der Qualität im Gesundheitswesen e.V. (QI) erhalten.

Das teilte die Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) mit. Als erste Klinik in Deutschland setzt das Krankenhaus bei der Versorgung Sterbender den so genannten Liverpool Care Pathway (LCP) ein. Der LCP ist ein Behandlungspfad, mit dem Ärzte und Pflegekräfte den besonderen Bedürfnissen der schwerstkranken Menschen gerecht werden wollen.

Der LCP ermöglicht ein standardisiertes Vorgehen bei der Sterbebegleitung, berücksichtige aber auch die jeweilige individuelle Verfassung des einzelnen Patienten, hieß es.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Weltkrebstag 2026

Was es für die optimale Krebsversorgung auf dem Land braucht

Herzinsuffizienz

HFrEF-Therapie: So sieht die optimale Therapie (derzeit) aus

Lesetipps
Eine Frau hält eine Lupe über die Abbildung einer Gebärmutter.

© Gambar / stock.adobe.com

Humane Papillomviren

Nach Impfung: HPV-Screening nur zwei- bis dreimal im Leben?

Der Schriftzug „Landessozialgericht Baden-Württemberg“ am Eingang des Gerichts angebracht.

© Bernd Weißbrod / dpa / picture alliance

Landessozialgericht Baden-Württemberg

Urteil: Vollkostenerstattung der TI war gesetzlich nie beabsichtigt