Zustimmung erwartet

Patientenrechte im Bundesrat

Nach zwei Jahren intensiver Beratungen nimmt das Patientenrechtegesetz im Bundesrat seine letzte Hürde.

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Die Länderkammer - will das Patientenrechtegesetz passieren lassen.

Die Länderkammer - will das Patientenrechtegesetz passieren lassen.

© McPHOTO / imago

BERLIN. Der Bundesrat wird in seiner Sitzung am Freitag dem Patientenrechtegesetz voraussichtlich zustimmen. Auf Tagesordnungspunkt zehn steht das Gesetzeswerk, das der Bundestag im November 2012 mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition verabschiedet hat.

Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig. Obwohl SPD und Grüne das Gesetz in dieser Form ablehnen, empfiehlt der Gesundheitsausschuss, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen.

In einer Stellungnahme heißt es: "Der Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Bundesrat ferner die Annahme einer Entschließung. Damit soll das Bedauern darüber zum Ausdruck gebracht werden, dass der Gesetzesbeschluss wesentliche Inhalte der Stellungnahme des Bundesrates zu dem ursprünglichen Gesetzentwurf, die Lösungsvorschläge für Alltagsprobleme der Patientinnen und Patienten böten, nicht berücksichtige."

Die Länder hatten mehr Patienteninformation und die Stärkung deren Interessenwahrnehmung im Gemeinsamen Bundesausschuss gefordert.

Hintergrund des "Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten" war der Wille der schwarz-gelben Koalition, Patientenrechte zentral in einem Gesetzestext zu bündeln. So stand es im Koalitionsvertrag von 2009.

Eine Beweislastumkehr, wie es Opposition, Verbraucherschutzorganisationen und Patientenvertreter fordern, gibt es im Gesetz nur bei groben Behandlungsfehlern. Ärzte müssen künftig eine deutlich umfangreichere Dokumentation anlegen.

Dazu gehören die Anamnese, Diagnosen, Untersuchungen und deren Ergebnisse, Befunde, Therapien und ihre Wirkung, Einwilligungen, Aufklärungen und Arztbriefe.

Auch nach dem Tod können Angehörige Einsicht in die Akten verlangen. Das Gesetz verpflichtet die Krankenkassen auf ein zügiges Entscheidungsverfahren bei Leistungsanträgen. Der Versicherte soll nicht mehr als drei Wochen warten müssen.

Nicht im Gesetz geregelt ist ein Härtefallfonds, der Patienten unterstützen soll, da sich ein Arzthaftungsprozess meist sehr lange hinzieht, selbst wenn ein Behandlungsfehler nicht ausgeschlossen werden kann.

Der Patientenbeauftragte Wolfgang Zöller (CSU) hatte dafür heftig geworben. Allerdings gab es Streitigkeiten in der Koalition über die administrative Umsetzung des Fonds. (bee)

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Pflicht, Recht und Placebo

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