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Kommentar zum Patientenrechtegesetz

Pflicht, Recht und Placebo

Von Rebecca Beerheide Veröffentlicht:

Ein Gesetz, das den Namen nicht verdient, oder ein wichtiger Schritt für die Patienten? Die Meinungen über das Patientenrechtegesetz, das am Freitag den Bundesrat passieren wird, liegen weiter auseinander.

Aber es folgt der Logik einer butterweichen Formulierung, die die schwarz-gelbe Regierung im Koalitionsvertrag vor rund drei Jahren festgehalten hat.

Ärztevertreter haben das Gesetz immer wohlwollend begleitet, war doch relativ schnell klar, dass eine Beweislastumkehr nicht kommen wird. Vertreter von Verbraucherschutzorganisationen hatten den großen Wurf gefordert und sind nun maßlos enttäuscht.

Die Freude der Ärzte wird sich inzwischen eingetrübt haben - kommt doch nun im Alltag weiterer Dokumentationsaufwand hinzu. Die neuen und zusätzlichen Informations- und Aufklärungspflichten können sich allerdings auch positiv auf das Arzt-Patienten-Verhältnis auswirken.

Bleibt am Schluss noch das Thema Härtefallfonds, für den sich CSU-Mann Wolfgang Zöller, immerhin Patientenbeauftragter der Bundesregierung, seit Beginn seiner Amtszeit einsetzt -  erfolglos.

Der Fonds hat es nicht ins Gesetz geschafft, jetzt soll dafür möglicherweise eine Stiftung her. Ein wohlschmeckendes Placebo - besonders in einem Wahlkampfjahr.

Lesen Sie dazu auch: Zustimmung erwartet: Patientenrechte im Bundesrat

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