Sterbehilfe

Patientenschützer legen Gesetzentwurf vor

Bis zu drei Jahre Haft: Die Patientenschützer haben sich erneut in der Sterbehilfe-Debatte positioniert - und einen konkreten Vorschlag für ein Gesetz vorgelegt.

Veröffentlicht:

BERLIN. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hat einen konkreten Gesetzentwurf für ein Verbot der Sterbehilfe vorgelegt. Darin fordert die Organisation ein Verbot der "geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung". Dem am Donnerstag in Berlin vorgelegten Entwurf soll dies mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden.

Dafür soll ein neuer Paragraf 217 im Strafgesetzbuch eingeführt werden. Er ist bisher eine Lücke, da er im Jahr 1998 weggefallen war. Bis damals wurde darin die "Kindestötung" durch Mütter bestraft.

Die Patientenschützer hatten sich in der Vergangenheit wiederholt für ein Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe ausgesprochen. Damit wird jegliche Hilfe zum Suizid gemeint, die in irgendeiner Weise organisiert ist, also wiederholt betrieben werden soll.

In der vergangenen Legislaturperiode war ein Anlauf für ein Verbot gescheitert. Die damalige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) wollte zunächst nur die gewerbsmäßige Beihilfe verbieten, also etwa Vereine, die Geld für ihre Dienstleistungen annehmen. (nös)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kongress-Motto „Resilienz“

DGIM-Präsident Galle: Wie Kollegen den Kopf frei bekommen

Lesetipps
Auch einem CT-Bild ist ein Prostata-Karzinom markiert.

© samunella / stock.adobe.com

Aktualisierung der S3-Leitlinie

Früherkennung von Prostatakrebs: Tastuntersuchung vor dem Aus