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Patientenschützer wollen sich in GBA einklagen

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DORTMUND. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hat jetzt Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht, um als Mitglied im Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) aufgenommen zu werden. Das Bundesgesundheitsministerium hatte einen entsprechenden Antrag der Stiftung abgelehnt.

Die Patientenschützer hätten dazu Klage beim Sozialgericht Düsseldorf eingereicht, sagte Vorstand Eugen Brysch am Sonntag. Die Stiftung lehnt die Begründung des Ministeriums ab.

Im Ablehnungsbescheid heiße es unter anderem, die Stiftung engagiere sich nicht nur für Patienten, sondern satzungsgemäß auch für Menschen, die aus wirtschaftlichen Gründen hilfebedürftig seien. Eine Vertretung dieser Personengruppe sei im GBAnicht vorgesehen.

"Das ist Unsinn", sagte Brysch. "Wir unterstützen keine Personen, die allein in wirtschaftlicher Not sind. Vielmehr beraten wir satzungsgemäß auch alte Menschen mit Blick auf das Sozialrecht, weil sie früher oder später akut oder chronisch krank werden."

Im Übrigen wirkten im Ausschuss auch andere Organisationen mit, die nicht nur als Patientenvertreter aktiv seien - etwa die Verbraucherzentralen. (dpa)

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