Prävention
Kindeswohlgefährdung: Ärztliche Hinweisgeberschaft auch in Rheinland Pfalz jetzt vertraglich geregelt
Ärzten und Psychotherapeuten werden Meldungen und Besprechungen mit dem Jugendamt zur Kindeswohlgefährdung vergütet – wenn die KV das Prozedere mit den kommunalen Spitzenverbänden vereinbart hat. In Rheinland-Pfalz ist das ab sofort der Fall.











