Patientenverfügung: Ärztliche Beratung soll verpflichtend sein

Veröffentlicht:
Wie viele Bundesbürger bisher eine Verfügung angefertigt haben, ist unklar.

Wie viele Bundesbürger bisher eine Verfügung angefertigt haben, ist unklar.

© Foto: dpa

BERLIN (ble). Rund 50 Abgeordnete von SPD, Union, Grünen und FDP haben gestern in Berlin einen Gesetzentwurf zur Verankerung von Patientenverfügungen (PV) im Betreuungsrecht vorgelegt.

Dieser sieht zwei Formen von PV vor: Bei irreversiblen tödlichen Krankheiten soll danach eine einfache schriftliche PV ausreichen, um eine Behandlung abzubrechen, erläuterten die Initiatoren des Antrags, Katrin Göring-Eckardt (Grüne), Wolfgang Bosbach (CDU) und René Röspel (SPD).

Lehnt der Patient für den Fall, dass er sich eines Tages nicht mehr artikulieren kann, indes jede Behandlung unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung ab, muss er sich vor der Anfertigung einer PV ärztlich beraten und das Dokument notariell beglaubigen lassen. Die PV darf dabei nicht älter als fünf Jahre alt sein oder muss durch eine erneute ärztliche Beratung bestätigt werden.

"Wir können nicht das Leben normieren, wir können auch nicht das Sterben normieren", sagte Wolfgang Bosbach. "Aber wir schulden den Betroffenen Rechtssicherheit." Bei Fragen von Leben und Tod dürfe es für Patienten, Angehörige, Betreuer und Ärzte keine rechtlichen Grauzonen geben. Nach dem Willen der Abgeordneten soll dabei niemand gezwungen werden können, eine PV anzufertigen. Zudem sollen auch nonverbale Äußerungen des Patienten ausreichen, um eine PV zu widerrufen.

Dissens gibt es unter den Abgeordneten indes in einem Punkt: So soll nach dem Willen einiger Abgeordneter ein Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen bei Menschen im Wachkoma oder im Endstadium einer Demenz nur bei einer notariellen PV möglich sein, erläuterte Göring-Eckardt. Hierzu haben sie einen Änderungsantrag zum eigenen Gesetzesantrag formuliert. Begründung: Bei diesen Menschen handelt es sich nicht um das Sterbenlassen von Sterbenden, sondern um eine Lebensbeendigung bei Lebenden.

Mit ihrem Antrag entgegnen die Abgeordneten einer etwa 200 Parlamentarier starken Gruppe um den SPD-Politiker Joachim Stünker. Dessen Antrag sieht bei Schriftform eine grundsätzlich bindende Wirkung einer PV vor, auch wenn die Krankheit nicht zwangsläufig zum Tod führt.

Mehr zum Thema

Kritik an „Suizidtourismus“ in den USA

Mehrere US-Bundesstaaten wollen Beihilfe zum Suizid erlauben

Ethische Fragen

Wille oder Wohl des Patienten – was wiegt stärker?

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ulrike Elsner

© Rolf Schulten

Interview

vdek-Chefin Elsner: „Es werden munter weiter Lasten auf die GKV verlagert!“