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Resolution der Berliner KV-VV

Pauschalen für DMP wichtig

Die DMP-Pauschalen dürfen nicht abgeschafft werden, fordert die Vertreterversammlung der KV Berlin und will Korrekturen am Faire-Kassenwahl-Gesetz.

Veröffentlicht:

BERLIN. Mit einer Resolution fordert die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin Änderungen am geplanten Faire-Kassenwahl-Gesetz. Insbesondere wenden sich die Ärztevertreter gegen die Abschaffung der Programmkostenpauschale für Disease Management Programme (DMP) im Risikostrukturausgleich.

„Diese Streichung könnte das Aus für die innovative, nachweislich erfolgreiche Versorgung von sieben Millionen chronisch kranken Menschen mit KHK, Asthma bronchiale, COPD, Brustkrebs und Diabetes Mellitus Typ 1 und 2 bedeuten“, warnt die Berliner Vertreterversammlung (VV) in ihrer Resolution.

Die Vorsitzende der VV, Dr. Christiane Wessel, unterstreicht die Warnung: „Die angekündigte Streichung der Zuweisungen der DMP-Programmkostenpauschale führt aus unserer Sicht eben nicht, wie vom Bundesgesundheitsministerium prognostiziert, zu einer verbesserten Zielgenauigkeit auf Krankenkassenebene, sondern zu einer Verschlechterung der Versorgung. Sollte das Gesetz wie vorgeschlagen umgesetzt werden, befürchten wir für die chronisch erkrankten und multimorbiden Menschen eine Versorgungslücke“, so Wessel.

Mit ihrer Resolution fordern die KV-Vertreter außerdem, dass die hausärztliche und die fachärztliche Codierung im Risikostrukturausgleich gleich gewichtet werden sollen. Eine unterschiedliche Wertigkeit der gleichen Leistung abhängig vom Versorgungsbereich ist aus Sicht der Berliner Ärzte nicht nachvollziehbar.

Die dritte Forderung zielt darauf, dass regionale Verträge auch weiterhin gesetzlich möglich sein müssen. Die KV-Vertreter schlagen vor, dass die bundesweite Öffnung von regionalen Krankenkassen gegebenenfalls mit einer Zusatzregelung verknüpft wird.

Demnach sollen Krankenkassen aus anderen Regionen verpflichtet werden, den Selektivverträgen der regional mitgliederstärksten Kasse, „insbesondere der AOK Nordost“ unverzüglich beizutreten. Zudem seien alle Kassen zu verpflichten, bei besonderen regionalen Versorgungssituationen geeignete Zusatz- oder Sonderverträge zu schließen. (ami)

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