PKV-Versicherte

Pflege-Gutachten ebenfalls gerichtlich überprüfbar

Veröffentlicht:

KASSEL. Pflegebedürftige Mitglieder der privaten Pflegeversicherung können sich künftig besser gegen eine zu niedrige Pflegestufe wehren.

Wie in der gesetzlichen so sind künftig auch in der privaten Pflegeversicherung die der Einstufung zugrunde liegenden Gutachten gerichtlich überprüfbar, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel.

Weil die Leistungen der privaten und gesetzlichen Pflegeversicherung gleich sind, sind hier die Sozialgerichte einheitlich für beide Zweige zuständig. Diese hatten bislang allerdings einen Unterschied im Rechtsschutz gegen die Pflegegutachten akzeptiert.

Gutachter auch für die gesetzlichen Pflegekassen ist der "Medizinischen Dienst der Krankenversicherung" (MDK), für die Privatkassen die "Gesellschaft für medizinische Gutachten MedicProof".

Klagt ein Pflegebedürftiger gegen seine Einstufung, dann können die Sozialgerichte schon bisher die MDK-Gutachten durch ein gerichtliches Sachverständigengutachten überprüfen lassen. Dagegen galten die "MedicProof"-Gutachten bislang auch für die Gerichte als verbindlich, sofern sie nicht offenkundige Fehler aufwiesen.

Wie nun das Bundessozialgericht entschied, ist dies mit dem verfassungsrechtlich garantierten Recht auf effektiven Rechtsschutz nicht vereinbar.

Auch hier müssten für gesetzlich und Privatversicherte dieselben Maßstäbe gelten, urteilten die Kasseler Richter. Das gelte umso mehr, als für die große Gruppe der privat versicherten Beamten sich auch die Beihilfe fast immer an der Einstufung durch die Pflegekasse orientiere. (mwo)

Az.: B 3 P 8/13 R

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Aut idem patentfreier rekombinanter Arzneimittel

Jetzt übernehmen Apotheken die Verantwortung für die wirtschaftliche Biological-Auswahl

Lesetipps
Die Ärzte Zeitung ist jetzt auch auf Instagram aktiv.

© prima91 / stock.adobe.com

Social Media

Folgen Sie der Ärzte Zeitung auf Instagram

Modell eines Körpers, in dem der Darm zu sehen ist.

© J.G Studio / Stock.adobe.com / Generated with AI

Akute Enteropathie und Enteritis

Radiotherapie bei Krebs: Diese Maßnahmen schützen den Darm