Pflegekräfte sollen Therapien anordnen dürfen

MAINZ (chb). Ein Modellprojekt des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums, in dem zum Teil sehr weitreichend die Delegation ärztlicher Leistungen erprobt werden soll, lehnt die Landesärztekammer (LÄK) ab.

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Pflegekräfte sollen Visiten machen sowie Untersuchungen und Therapien veranlassen dürfen. © Klaro / Ärzte Zeitung

Pflegekräfte sollen Visiten machen sowie Untersuchungen und Therapien veranlassen dürfen. © Klaro / Ärzte Zeitung

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So sollen unter anderem in der Nephrologie des Westpfalzklinikums am Standort Kaiserslautern Pflegekräfte in bestimmten Bereichen eigenständig ohne Absprache mit dem Arzt handeln können. Dazu zählen die Anamneseerhebung, die Anordnung verschiedener Therapien anhand von Behandlungsplänen sowie Verlaufskontrolle und Ergebnissicherung dieser Therapie, die Übernahme der täglichen Visite, Anordnung, Durchführung und Bewertung von Laboruntersuchungen, körperliche Untersuchungen sowie die Festlegung des Entlassdatums. Außerdem sollen die Pflegekräfte auch das Entlassungsgespräch führen. Der Arzt soll erst bei abweichenden Verläufen hinzugezogen werden.

Zudem sollen außerhalb des Modellversuchs auf einer anderen Station speziell ausgebildete Mitarbeiter Ultraschalluntersuchungen wie Doppleruntersuchungen der Halsschlager vornehmen dürfen. Dieses Vorhaben beurteilt die Landesärztekammer besonders kritisch.

LÄK-Präsident Professor Frieder Hessenauer sieht in dem Modellversuch den "Ausverkauf ärztlicher Leistungen". "Unter dem Deckmantel angeblicher Entlastung des ärztlichen Dienstes wird hier massiv in ärztliche Verantwortung eingegriffen!", kritisiert er. Ärzte müssen zwar auch nach seiner Ansicht dringend entlastet werden, doch vor allem bei nichtärztlichen Aufgaben, die ihnen in den vergangenen Jahren immer häufiger aufgebürdet worden seien.

Hessenauer schließt im Zusammenhang mit dem Modellprojekt "Aufgabenneuverteilung im Krankenhaus" auch juristische Probleme nicht aus. "Wer verantwortet Therapie und Behandlung, wenn der Arzt erst verständigt und hinzugezogen wird, wenn er sozusagen den entgleisten Zug wieder aufs Gleis heben soll", fragt der Kammerpräsident.

Nähere Informationen zum Modellprojekt: www.masgff.rlp.de/service/suche/

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Medizinische Versorgung light

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