Petitionsbericht

Pflegereform und die GKV treiben Bürger um

Der Petitionsbericht des Bundestags ist ein Spiegel der Themen, die die Bürger bewegen. Zwölf Prozent der Eingaben entfallen 2015 auf Pflege und Gesundheit.

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BERLIN. 1512 Eingaben mit einem Gesundheitsbezug hat der Petitionsausschuss des Bundestags im vergangenen Jahr erhalten. Damit entfielen knapp zwölf Prozent der insgesamt 13.137 Petitionen auf Eingaben, die sich insbesondere mit der Gesetzlichen Krankenversicherung und der Pflegeversicherung beschäftigen.

Das geht aus dem Jahresbericht des Petitionsausschusses für 2015 hervor, der am Dienstag an Bundestagspräsident Norbert Lammert übergeben worden ist. Die Zahl der Gesundheits-Petitionen hat geringfügig um 19 im Vergleich zum Jahr 2014 abgenommen (minus 1,24 Prozent). Viel stärker ist allerdings die Gesamtzahl der an den Petitionsausschuss des Bundestags adressierten Eingaben gesunken, und zwar von 15.325 auf 13.137 (minus 17 Prozent). Relativ hat das Gewicht der Themen im Geschäftsbereich des Bundesgesundheitsministeriums somit zugenommen.

Hohes Interesse an Pflegereform

Viele der Eingaben beschäftigten sich mit Themen, die 2015 auch Gegenstand parlamentarischer Gesetzgebungsverfahren gewesen sind. Dies betrifft beispielsweise Petitionen im Hinblick auf Gesundheitsförderung und Prävention (Präventionsgesetz), die Palliativversorgung (Hospiz- und Palliativgesetz) oder das Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung. Die Eingaben der Bürger dazu, heißt es im Bericht, hätten das Meinungsbild im Bundestag widergespiegelt, wo im November 2015 vier Gesetzanträge zur Abstimmung standen.

Das große Interesse an Pflegethemen im Zusammenhang mit dem Pflegestärkungsgesetz II ist durch eine öffentliche Petition des Sozialverbands VdK deutlich geworden. Diese Eingabe fand 5883 Mitzeichner und rund 170.000 Unterstützer.

Fast 14 Prozent aller Eingaben (204) im BMG-Geschäftsbereich bezogen sich im vergangenen Jahr auf die Beitragserhebung oder die Beitragshöhe in der GKV. 2014 war dies noch Thema von 363 Eingaben gewesen. 60 Petenten wendeten sich im Zusammenhang mit Zuzahlungen in der GKV an den Bundestag, 46 Eingaben beschäftigten sich mit Heil- oder Hilfsmitteln, 39 mit Krankengeld und 20 mit dem Thema Rehabilitation. Abgenommen hat auch die Zahl der Eingaben mit Bezug zu Arzneimitteln. 62 Petitionen waren es im Vorjahr, 76 dagegen im Jahr 2014.

Komplexes Zuständigkeitsgeflecht

Die im Bericht genannten Beispiele verdeutlichen, dass die Eingaben im komplexen Zuständigkeitsgeflecht des SGB V oft nicht positiv vom Ausschuss beschieden werden können.

Stärkung der hausärztlichen Versorgung: Gefordert wurde in der Petition insbesondere die Stärkung der Hausärzte im Hinblick auf ihre Berechtigung Bescheinigungen und Atteste auszustellen. Hier konnte der Petitionsausschuss nur auf die Zuständigkeiten der Selbstverwaltung verweisen. Zudem sei der Eingabe durch diverse Regelungen im Versorgungsstärkungsgesetz zumindest "teilsweise" entsprochen worden.

Fonds für die Opfer von ärztlichen Behandlungsfehlern: Der Bitte, die Einrichtung eines solchen Fonds zu unterstützen, entgegnete der Petitionsausschuss, kollektive Haftungsmodelle seien dem deutschen Recht fremd. Ein kollektiver Fonds würde zudem zu einer "Entkoppelung von Verantwortung und Haftung führen". Für fehlerhaft behandelte Patienten sei eine "Einstandspflicht des Staates nicht ersichtlich".

Keine Aut-idem bei Arzneimitteln für Parkinson-Patienten: Die von rund 58.000 Personen mitgezeichnete Petition forderte, diese Patientengruppe von der Austauschpflicht durch den Apotheker auszunehmen. Der Ausschuss verwies auf die Prüfung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss, der keine Gründe gesehen hatte, Parkinson-Präparate von der Pflicht zur Substitution auszunehmen. Auch wäre es, so der Bericht, "mit dem Gleichheitsgrundsatz in der GKV nicht vereinbar, wenn eine gesamte Patientengruppe generell von gesetzlichen Regelungen ausgenommen würde". Das Petitionsverfahren wurde abgeschlossen. (fst)

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