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Seit 27. Dezember

Pflichthinweis für OTC-Arzneimittel jetzt gendergerecht

Freiverkäufliche Medikamente müssen ab sofort mit einem neuen Werbehinweis versehen sein. Das Bundesgesundheitsministerium will damit „gleichstellungspolitischen Aspekten“ Rechnung tragen.

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Hat ausgedient: Das generische Maskulinum in Werbehinweise für OTC-Arzneimittel.

Hat ausgedient: Das generische Maskulinum in Werbehinweise für OTC-Arzneimittel.

© contrastwerkstatt / stock.adobe.com

Berlin. Mehr als 30 Jahre hieß es in Deutschland „Bei Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.“ Seit Mittwoch hat das generische Maskulinum in Werbehinweisen für OTC-Arzneimittel ausgedient – und wird durch eine gendergerechte Fassung ersetzt.

Künftig muss es also heißen: „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.“ Diese Änderung des Heilmittelwerbegesetzes sieht ein Passus im Gesetz zur Bekämpfung von Arzneimittel-Lieferengpässen vom Juli dieses Jahres vor (ALBVVG).

Durch die Änderung solle nunmehr gleichstellungspolitischen Aspekten Rechnung getragen werden, heißt es in der Begründung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG). Denn Patientinnen und Patienten dürften in der Regel einen festen Bezug zu einer behandelnden Ärztin oder einem behandelnden Arzt haben. Dies solle durch die neue Formulierung zum Ausdruck gebracht werden.

Umstellungsaufwand gilt als gering

„Der Erwerb der Arzneimittel knüpft in der Regel nicht an eine bestimmte Person an.“ In der Begründung ist die Rede von einem einmaligen Umstellungsaufwand, der von der Anzahl der werbenden Unternehmen und der Anzahl der beworbenen Arzneimittel abhängig sei. Das BMG stuft diesen als gering ein.

Im Vorfeld der Gesetzesnovelle hatte es Kritik an der Formulierungsänderung gegeben: Unzufrieden zeigte sich beispielsweise die ABDA. Es sei nicht erforderlich, dass eine beliebige Person in der Apotheke angesprochen werde, hatte die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände in einer Stellungnahme vom Sommer betont. Entscheidend sei vielmehr, dass ein Apotheker oder eine Apothekerin kontaktiert werde.

Viel Kritik im Vorfeld

In dem Papier hatte die ABDA damals auch einen Alternativvorschlag zum Pflichthinweis gemacht: „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und holen Sie ärztlichen oder apothekerlichen Rat ein“, sollte der Text ihrer Meinung nach lauten.

Auch der Bundesverband der Arzneimittelhersteller ist von der beschlossenen Formulierung nicht überzeugt: Er hält das Satzkonstrukt für zu sperrig, es sei in Werbespots nicht in der etablierten Zeitspanne von vier Sekunden „professionell sprechbar“. (kaha)

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Kommentare
Andreas Hoffmann 27.12.202317:11 Uhr

Na, jetzt wird alles gut! Alle Probleme des planwirtschaftlichen Gesundheitswesens lösen sich mit dieser überaus wichtigen Neuerung in Wohlgefallen auf, und nebenbei bekommen dadurch zukünftig alle weiblichen Ärzte den gleichen Tariflohn wie die männlichen Kollegen, die niedergelassenen Ärztinnen den gleichen Punktwert wie die männlichen Ärzte, alles neu dank dem Superministerium - ungeahnte Möglichkeiten! Oder verstehe ich da was falsch?

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