Pflege-Studie

Plädoyer für kapitalgedeckte Vorsorge

Das Wissenschaftliche Institut der PKV warnt vor einer grenzwertigen Belastung junger Menschen in der gesetzlichen Pflegeversicherung, wenn die geburtenstarken Jahrgänge demnächst in Rente gehen.

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KÖLN. In den kommenden Jahren wird sich in der gesetzlichen Pflegeversicherung die Umverteilung zu Lasten der jüngeren Generationen verschärfen.

Um diese Effekte abzufedern, ist es notwendig, der Kapitaldeckung eine größere Bedeutung zu geben. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der Privaten Krankenversicherung (PKV).

"In den nächsten Jahren wird die soziale Pflegeversicherung deutliche Probleme bekommen, wenn die geburtenstarken Jahrgänge in Rente gehen", sagt der Autor der Untersuchung Dr. Frank Niehaus.

Er hat in verschiedenen Simulationsrechnungen die künftige Entwicklung der sozialen Pflegeversicherung und die Auswirkungen auf die verschiedenen Generationen skizziert.

Deutlicher Beitragssatz-Anstieg

Wenn sich an der Pflegewahrscheinlichkeit, den Pflegeleistungen, den Einkommen und dem Anteil der mitversicherten Familienangehörigen nichts ändert, wird der Beitragssatz von zurzeit 2,35 Prozent für Versicherte mit Kindern und 2,6 Prozent für Kinderlose auf durchschnittlich fünf Prozent steigen, sagt Niehaus.

Dadurch werde sich die überdurchschnittliche Belastung der jüngeren Generationen weiter verschärfen. "Je jünger ein Jahrgang dabei ist, desto größer ist der Anteil seines Einkommens, den er während des Lebens an die soziale Pflegeversicherung abführen muss und je schlechter steht er im Vergleich der Generationen da."

Rentner zahlen im Schnitt niedrigere Beiträge, mit zunehmendem Alter steigt aber die Pflegewahrscheinlichkeit. Bereits kurz nach Renteneintritt mit circa 67 Jahren werden im Schnitt mehr Pflegeleistungen gebraucht, als die jeweilige Kohorte mit eigenen Beiträgen finanziert, so Niehaus.

Risikogerechte Vorsorge

Seine - aus Sicht der Privaten Krankenversicheurng allerdings wenig überraschende - Schlussfolgerung: "Eine generationengerechte Finanzierung ist bei sich ändernden demografischen Rahmenbedingungen am zielgenausten über eine risikogerechte individuelle kapitalgedeckte Vorsorge möglich."

Zumindest bei Kinderlosen oder Versicherten mit einem oder zwei Kindern sollten kapitalgedeckte Elemente in der sozialen Pflegeversicherung Pflicht werden, findet Niehaus.

Das Konzept: Nur Versicherte mit mehreren Kindern haben durch ihre Kinder tatsächlich in ausreichendem Maß zum Fortbestand des Umlagesystems beigetragen und deshalb einen vollen Leistungsanspruch. Die anderen müssen dagegen für ihr eigenes Pflegerisiko ganz oder teilweise vorsorgen. (iss)

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