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Ampel-Pläne zur Gesundheit

Bundeszuschuss zur Gesetzlichen Krankenversicherung wird dynamisiert

In die Gesetzliche Krankenversicherung sollen mehr Steuermittel fließen. Das gehört zu den Details, die jetzt aus dem geplanten Ampel-Koalitionsvertrag bekannt geworden sind.

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Den Bundeszuschuss zur GKV wollen die Ampelkoalitionäre „regelhaft“ dynamisieren. So sollen kostendeckende Beiträge für die Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II) aus Steuermitteln finanziert werden. Das IGES-Institut hatte das bisherige Finanzierungsdelta zu Lasten der GKV im Jahr 2017 auf etwa acht Milliarden Euro taxiert.

Die Mehrwertsteuer auf Arzneimittel soll von 19 auf sieben Prozent gesenkt werden – das würde die Krankenkassen substanziell entlasten. Zahlen soll dafür insbesondere die pharmazeutische Industrie. Denn zum einen soll das Preismoratorium beibehalten werden, das bereits seit August 2010 gilt. Es verbietet Herstellern, Preissteigerungen auf Krankenkassen und sonstigen Kostenträger abzuwälzen.

Zum anderen soll der Herstellerrabatt für patentgeschützte Arzneimittel auf 16 Prozent erhöht werden. Seit April 2014 gilt für erstattungsfähige Arzneimittel ohne Festbetrag ein Herstellerabschlag von sieben Prozent.

Änderungen bei der Preisbildung für patentgeschützte Arzneimittel soll es auch an anderer Stelle geben: Der zwischen GKV-Spitzenverband und Hersteller verhandelte Erstattungspreis im Nachgang zur frühen Nutzenbewertung soll bereits ab dem siebten Monat nach Markteintritt gelten, bisher gibt es im AMNOG-Verfahren eine Karenzzeit von zwölf Monaten.

Krankenkassen sollen ihren Versicherten für die Teilnahme an Präventionsprogrammen auch finanzielle Boni gewähren können. Für Kinder und Jugendliche soll in der privaten Krankenversicherung das Prinzip der Direktabrechnung gelten.

Für Menschen mit ungeklärtem Versicherungsstatus, wie zum Beispiel Wohnungslose, soll der Zugang zur Krankenversicherung und medizinischer Versorgung geprüft werden. Die Mindestbemessungsgrundlage für freiwillig Versicherte soll auf Minijobhöhe gesenkt werden. (chb/fst)
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Dr. Thomas Georg Schätzler 19.11.202121:32 Uhr

Zusammenfassung: Gesetzlicher Bundeszuschuss versicherungsfremder GKV-Leistungen für volle Mitversicherung von Kindern bis 18.LJ und nicht erwerbstätige Ehegatten w/m/d. Und für Alkohol-, Tabak-, Drogen-Folgen; Sport-Schädigungen und schädigende Umwelteinflüsse; (Verkehrs-)Unfälle; Naturkatastrophen, Großschadenereignisse. Pandemiefolgen von SARS-CoV-2-Infektionen und COVID-19-Erkrankungen.

Auch bei der Ampel-Koalition beschämendes Gerangel und Unterfinanzierung beim gesetzlich zu garantierenden Bundeszuschuss zur Finanzierung "Versicherungsfremder Leistungen" durch die GKV. Es kann nicht angehen, dass die Koalitionäre willkürlich GKV-Beitragsgelder durch Kürzungen des Bundeszuschusses missbrauchen, um eigene Haushaltslöcher zu stopfen.

Abschließend sei noch einmal erinnert, dass o h n e jeglichen GKV-Beitragsausgleich jedes Jahr die Folgen von Alkohol-, Tabak- und Drogen-Konsum, Sportverletzungen, Umweltschädigungen, (Verkehrs-)Unfällen, Naturkatastrophen und Großschadenereignissen unfinanziert bleiben: Gleichzeitig hält der Bundesfinanzminister bei den beiden erstgenannten Punkten über umfangreiche Steuereinnahmen schamlos die Hand auf.

Im letzten Familienreport der Bundesregierung - www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=195578.html - wurde allein von 16 Milliarden Euro jährlichem GKV-Finanzierungsbedarf für die kostenlose Mitversicherung von Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr ausgegangen. Und von zusätzlichen 13 Milliarden Euro GKV-Leistungen für nicht erwerbstätige Ehegatten und den erweiterten Sozialausgleich: 29 Milliarden Euro GKV-Ausgaben werden von GKV-Beitragszahlern und Arbeitgeber-Beiträgen gestemmt. Und das war 2016. Seitdem hat niemand mehr tatsächlich benötigte Mittel für den GKV-Bundeszuschuss nachvollziehbar berechnet und durchkalkuliert.

Mf+kG, Ihr Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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