Präventionsrat - Ärzte fordern mehr Einfluss

BERLIN (ble). Die Bundesärztekammer (BÄK) hat enttäuscht auf den Referentenentwurf für ein Präventionsgesetz reagiert. Sie befürchtet, in dem geplanten Nationalen Präventionsrat am Katzentisch zu sitzen.

Veröffentlicht:

Die von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) vorgesehene Beteiligung der Ärzte in einem Beirat reiche nicht aus, kritisierte Rudolf Henke, Vorsitzender des Ausschusses für Gesundheitsförderung, Prävention und Rehabilitation bei der BÄK. "Unsere Mitarbeit darf nicht auf folgenlose Diskussionen in einem Beirat beschränkt bleiben", sagte er.

Ärzte sollen nur über einen Beirat beteiligt werden

Nach den jüngsten Plänen Schmidts soll sich der Nationale Präventionsrat mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung aus den Sozialversicherungsträgern und der PKV sowie den Präventionsräten der Länder zusammensetzen. Bund, Länder und Kommunen erhalten zudem je einen Sitz.

Im Präventionsrat sollen Sozialversicherungszweige und die PKV die Mehrheit halten. Im Beirat sollen außer der BÄK auch weitere Organisationen, wie die Bundespsychotherapeutenkammer, der Deutsche Pflegerat, Behindertenvertreter sowie Gewerkschaften und Arbeitgeber sitzen. Schmidt will diesen kein Stimmrecht einräumen.

Kassen werden weiter nur unzureichend kontrolliert

"Wir wollen unseren ärztlichen Sachverstand gern einbringen. Wir erwarten deshalb, dass die Ärzteschaft eine zentrale Mitentscheidungsfunktion in inhaltlichen Fragen bekommt", sagte Henke. Die gesundheitliche Prävention sei ureigenes ärztliches Terrain.

Kritik übte Henke zudem daran, dass die so genannte Verhaltensprävention der Kassen,  darunter fallen individuelle Angebote an ihre Mitglieder wie Gesundheitskurse, nicht unter das Gesetz fallen solle. Hier könnten die Kassen weiter "ohne jede Qualitätskontrolle auf Mitgliederfang unter den so genannten guten Risiken" gehen.

Durch das Gesetz werde außerdem insgesamt nicht wesentlich mehr Geld zur Verfügung stehen. Henke zufolge hat es die Bundesregierung auch verpasst, mit der Aufstockung eigener Mittel ein Signal an die Länder zu setzen, sich nicht aus der Finanzierung zurückzuziehen.

Lesen Sie dazu auch: Sachverständiger: Präventionsgesetz ist substanzlos

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Reform des Bereitschaftsdienstes

Neues Fahrdienst-Modell geht in Nordrhein live

Gesundheitspolitischer Wunschzettel

vfa-Chef Han Steutel: „Es lohnt, allen Stakeholdern gut zuzuhören“

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Daten aus Wales

Infarktrisiko steigt offenbar auch nach Harnwegsinfekt

Einstufung in den Pflegegrad

Pflegebegutachtung: Wann hausärztlicher Rat gefragt ist

Lesetipps
Ein Geldschein liegt in einer Mausefalle.

© photo 5000 / stock.adobe.com

Knackpunkt Selbstzahlerleistungen

Der richtige Umgang mit IGeL-Fallen

„Nicht jeder Mensch ab 70 wird künftig Statine nehmen, aber es werden mehr als bisher sein“, prognostiziert Kollegin Erika Baum von der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin.

© Rafal Rutkowski / stock.adobe.com

„Erheblicher zusätzlicher Beratungsbedarf“

Statine: Was der G-BA-Beschluss für Praxen bedeutet

Stethoskop auf Geldmünzen

© oppoh / stock.adobe.com / Generated by AI

EBM-Abrechnung 2026

Vorhaltepauschale 2.0: Bei 10 Kriterien ist für jeden was dabei