Präventionsrat - Ärzte fordern mehr Einfluss

BERLIN (ble). Die Bundesärztekammer (BÄK) hat enttäuscht auf den Referentenentwurf für ein Präventionsgesetz reagiert. Sie befürchtet, in dem geplanten Nationalen Präventionsrat am Katzentisch zu sitzen.

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Die von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) vorgesehene Beteiligung der Ärzte in einem Beirat reiche nicht aus, kritisierte Rudolf Henke, Vorsitzender des Ausschusses für Gesundheitsförderung, Prävention und Rehabilitation bei der BÄK. "Unsere Mitarbeit darf nicht auf folgenlose Diskussionen in einem Beirat beschränkt bleiben", sagte er.

Ärzte sollen nur über einen Beirat beteiligt werden

Nach den jüngsten Plänen Schmidts soll sich der Nationale Präventionsrat mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung aus den Sozialversicherungsträgern und der PKV sowie den Präventionsräten der Länder zusammensetzen. Bund, Länder und Kommunen erhalten zudem je einen Sitz.

Im Präventionsrat sollen Sozialversicherungszweige und die PKV die Mehrheit halten. Im Beirat sollen außer der BÄK auch weitere Organisationen, wie die Bundespsychotherapeutenkammer, der Deutsche Pflegerat, Behindertenvertreter sowie Gewerkschaften und Arbeitgeber sitzen. Schmidt will diesen kein Stimmrecht einräumen.

Kassen werden weiter nur unzureichend kontrolliert

"Wir wollen unseren ärztlichen Sachverstand gern einbringen. Wir erwarten deshalb, dass die Ärzteschaft eine zentrale Mitentscheidungsfunktion in inhaltlichen Fragen bekommt", sagte Henke. Die gesundheitliche Prävention sei ureigenes ärztliches Terrain.

Kritik übte Henke zudem daran, dass die so genannte Verhaltensprävention der Kassen,  darunter fallen individuelle Angebote an ihre Mitglieder wie Gesundheitskurse, nicht unter das Gesetz fallen solle. Hier könnten die Kassen weiter "ohne jede Qualitätskontrolle auf Mitgliederfang unter den so genannten guten Risiken" gehen.

Durch das Gesetz werde außerdem insgesamt nicht wesentlich mehr Geld zur Verfügung stehen. Henke zufolge hat es die Bundesregierung auch verpasst, mit der Aufstockung eigener Mittel ein Signal an die Länder zu setzen, sich nicht aus der Finanzierung zurückzuziehen.

Lesen Sie dazu auch: Sachverständiger: Präventionsgesetz ist substanzlos

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