Darmkrebs-Früherkennung

Präzise Ansage für den GBA

Sieben Fachgesellschaften und Stiftungen, die professionell bei der Implementation der Darmkrebs-Früherkennung engagiert sind, haben mit der "Berliner Erklärung" zehn Eckpunkte aufgestellt - als Ansage an den Gemeinsamen Bundesausschuss.

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:
"Berliner Erklärung" formuliert zehn Postulate für wirksamere Position (v.l.): Professor Markus Lerch, DGVS-Vorstand, Dr. Johannes Bruns, Generalsekretär der Deutschen Krebsgesellschaft, Dr. Georg Ralle, Generalsekretär des Netzwerks gegen Darmkrebs, GBA-Vorsitzender Josef Hecken und Professor Michael Hallek, stellvertretender Vorsitzender der DGIM.

"Berliner Erklärung" formuliert zehn Postulate für wirksamere Position (v.l.): Professor Markus Lerch, DGVS-Vorstand, Dr. Johannes Bruns, Generalsekretär der Deutschen Krebsgesellschaft, Dr. Georg Ralle, Generalsekretär des Netzwerks gegen Darmkrebs, GBA-Vorsitzender Josef Hecken und Professor Michael Hallek, stellvertretender Vorsitzender der DGIM.

© Christoph Schöning

BERLIN. Auf eine erhöhte Teilnahmerate und eine Modernisierung der Diagnostik zielt die "Berliner Erklärung" von sieben Fachgesellschaften und Stiftungen ab, die in der Prävention von Darmkrebs aktiv sind (siehe Dokumentation).

Die Früherkennung von Darmkrebs und seinen Vorstufen gilt unter allen als GKV-Leistung praktizierten Früherkennungsmethoden als die wirksamste.

Aber: Im Unterschied zum Screening auf Mamma-Ca, bei dem die Teilnahmequoten in den vergangenen Jahren etwa 50 Prozent in der Zielgruppe erreicht haben, liegt der Anteil der Anspruchsberechtigten, die die Darmkrebsfrüherkennung tatsächlich nutzen, deutlich niedriger.

Im Zeitraum von 2003 bis 2011 nutzten lediglich 19,3 Prozent der anspruchsberechtigten Männer und 21 Prozent der Frauen diese Präventionsmöglichkeit.

Uneins über immunchemische Stuhltests

Nach dem vor gut zwei Jahren in Kraft getretenen Krebsfrüherkennungsgesetz hat der Gemeinsame Bundesausschuss die Pflicht, bis April 2016 präzise Vorschriften für das organisierte Früherkennungsprogramm in Verbindung mit einem Einladungsverfahren zu beschließen. Dafür haben die sieben Organisationen am Freitag zehn Eckpunkte beschlossen.

So soll, wer auf das erste Einladungsschreiben nicht reagiert, ein weiteres Erinnerungsschreiben erhalten. Das verbessere die Inanspruchnahme. Informationen müssten laienverständlich geschrieben und für Migranten in der Muttersprache verfasst sein.

Familiäre, erbliche und geschlechtsspezifische Risikokonstellationen sollen berücksichtigt werden. Maßgeblich seien dafür nationale und internationale Leitlinien.

Gefordert wird eine innovative Diagnostik: Immunchemische Stuhltests mit hoher Spezifität müssten in den GKV-Leistungskatalog aufgenommen werden.

Darüber herrschte sowohl beim Bundesausschuss wie beim Bewertungsausschuss von Kassen und KBV bislang Uneinigkeit.

Dr. Johannes Bruns, Generalsekretär der Deutschen Krebsgesellschaft zur "Berliner Erklärung": "Wir freuen uns, dass die Präventionsallianz nun erfolgreich gestartet ist".

Lesen Sie dazu auch: Berliner Erklärung: Schärfere Instrumente zur Darmkrebsfrüherkennung

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