Digitale Versorgungsdaten

Psychotherapeuten fordern Patienten-Widerspruchsrecht

Kurz vor Verabschiedung des „Digitale-Versorgung-Gesetzes“ ist die Koalition beim Thema Datenschutz bereits zurückgerudert. Den Psychotherapeuten reicht das nicht – aus einem einfachen Grund.

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Vernetzte Daten: Gesundheitsminister Spahn (CDU) will Patientendaten für die Forschung nutzen – Widerspruch nicht möglich?

Vernetzte Daten: Gesundheitsminister Spahn (CDU) will Patientendaten für die Forschung nutzen – Widerspruch nicht möglich?

© Michael Traitov / stock.adobe.com

Berlin. Psychotherapeuten drängen auf weitere Nachbesserungen beim geplanten „Digitale-Versorgung-Gesetz“ (DVG). Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wolle mit dem Gesetz das Gesundheitssystem modernisieren. „Doch ohne überzeugenden Datenschutz wird das nicht gelingen“, sagte die Bundesvorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) Barbara Luitsch am Mittwoch in Berlin.

Gesetzesverabschiedung gehört verschoben

„Wir halten eine Verschiebung des Gesetzes für notwendig“, sagte Luitsch. Auch bei der Nutzung pseudonymisierter Daten müssten Patienten ein Widerspruchsrecht haben. Das „Digitale-Versorgung-Gesetz“ soll an diesem Donnerstag in zweiter und dritter Lesung vom Bundestag beraten werden.

Die Koalition hatte erst Anfang der Woche nach massiver Kritik noch einmal Hand an das Gesetz gelegt. Ursprünglich sollten Kassen dem GKV-Spitzenverband Versichertendaten ungeschützt übermitteln können. Das ist vom Tisch. Nun sollen die Daten zuvor anonymisiert werden.

Lubitsch verwies darauf, dass Angaben zu psychischen Erkrankungen besonders sensibel seien. „Es ist häufig ein Unterschied, ob jemand vor zwei Jahren eine Bandscheiben-Op hatte oder seit zwei Jahren wegen einer Depression in Behandlung ist.“ Diese Daten könnten leicht missbraucht werden.

AOK sieht Verbesserung im Detail

Dagegen machte der AOK-Bundesverband beim DVG „Verbesserungen im Detail“ aus. So sei noch auf den letzten Metern klargestellt worden, dass eine verordnungsfähige digitale Gesundheitsanwendung einen medizinischen Nutzen oder eine patientenrelevante Struktur- und Verfahrensverbesserung in der Versorgung nachweisen muss. Davor sei im Gesetzentwurf nur von nicht weiter definierten positiven Versorgungseffekten die Rede gewesen. „Wenn die Krankenkassen künftig Medizin-Apps erstatten sollen, müssen diese einen nachgewiesenen Nutzen für Patienten haben“, betonte AOK-Vorstandschef Martin Litsch am Mittwoch. Insofern sei es gut, dass der Gesetzgeber dies klargestellt habe. (hom)

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