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Corona-Pandemie

Psychotherapeuten fordern mehr digitalen Versorgungsspielraum

Damit die Versorgung psychisch kranker Menschen während der Corona-Pandemie nicht hinten runterfällt, braucht es mehr Möglichkeiten zur Telefon- und Videotherapie, fordern die Vertragspsychotherapeuten. Vor allem die Therapie von Kleinkindern sei gefährdet.

Rebekka HöhlVon Rebekka Höhl Veröffentlicht:
Auch die Akutbehandlung soll für die Videosprechstunde freigegeben werden, so der Berufsverband der Vertragspsychotherapeuten.

Auch die Akutbehandlung soll für die Videosprechstunde freigegeben werden, so der Berufsverband der Vertragspsychotherapeuten.

© M.Dörr & M.Frommherz / stock.adobe.com

Berlin. Eine drastische Ausweitung der Telefontherapie während der Corona-Pandemie fordern jetzt die Psychotherapeuten. Zudem sei auch die Akutbehandlung für die Videobehandlung freizugeben, um die Versorgung psychisch kranker Menschen in der derzeitigen Corona-Krise zu sichern, so der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp).

Auf der Delegiertenversammlung des Verbands, die am Wochenende per Videokonferenz stattgefunden hat, haben die Therapeuten ein ganzes Bündel an Ausnahmeregeln gepackt, dass befristet während der Pandemie greifen solle, so die Forderung. Demnach sollen:

Ein Bündel an Maßnahmen notwendig

  • alle psychotherapeutischen Leistungen, die derzeit per Videokonferenz erbracht werden können, alternativ auch als Behandlung per Telefonat ermöglicht werden. Denn nicht alle Patienten verfügten über die technischen Voraussetzungen oder seien mit diesem Medium vertraut, lautet die Begründung des bvvp. Als zwingend betrachtet der Verband dabei telefonische Kriseninterventionsmöglichkeiten, einen telefonischen Erstkontakt, stützende und orientierende telefonische Kontakte. Für diese telefonischen Interventionen sollten daher die 10-Minuten-Ziffern des jeweiligen Facharztkapitels der Psychologischen, Ärztlichen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten telefonisch erbracht werden können. Dabei solle die Begrenzung auf eine maximale 15-fache Nutzung je Behandlungsfall aufgegeben und die Leistungen sollten extrabudgetär vergütet werden – dies alles allerdings zeitlich begrenzt bis zum 30. Juni 2020, heißt es.
  • Auch die Akutbehandlung soll für die Videobesprechstunde freigegeben werden. Laut bvvp seien in den Psychotherapeutischen Praxen während der Corona-Pandemie vermehrt Menschen in psychischen Krisenzuständen zu erwarten.

Face-to-Face-Therapie kaum möglich

  • Kinder-Behandlungsstunden sollten unbürokratisch per Anzeige an die Krankenkasse in Bezugspersonen-stunden umgewandelt werden können, analog der Möglichkeit, Gruppen- in Einzelsitzungen umwandeln zu können. Denn, so der Verband, die Weiterführung der regulären Face-to-Face-Psychotherapie sei gerade mit kleinen Kindern derzeit kaum möglich. Videobehandlung sei hier vollkommen ausgeschlossen. Eine intensivere Begleitung der Bezugspersonen könne jedoch helfen, Bezugspersonen und Kinder zu entlasten.
  • Die bei PP und KJP notwendigen Konsiliarberichte zur Beantragung einer genehmigungspflichtigen Psychotherapie sollten angesichts der Überlastung der Hausarztpraxen und der dortigen Ansteckungsgefahr nachgereicht werden können.
  • Privatpatienten dürften von der digitalen Versorgung nicht ausgeschlossen werden. Deshalb sollten auch alle Gesprächsleistungen der GOÄ bzw. GOP per Videokonferenz und per Telefon für einen befristeten Zeitraum freigegeben werden.

Um alle Ressourcen in der Psychotherapie auch nutzen zu können, sollten die Regelungen äquivalent für die ambulante Versorgung durch Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) in den Institutsambulanzen getroffen werden. „Dies verhindert, dass Patienten in dieser Krise unversorgt bleiben und dass sich die laufenden Ausbildungen durch die Corona-Krise verzögern“, erklärt der bvvp.

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