SARS-CoV-2

Psychotherapie auch per Video möglich

KBV und Kassen einigen sich auf Sonderregelungen für Sprechstunden und probatorische Sitzungen.

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Berlin. Psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen können bis zum 30. Juni dieses Jahres auch per Video abgehalten werden. Auf eine entsprechende Regelung haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband geeinigt. Auch diagnostische Einschätzungen und die Einleitung einer Psychotherapie per Video sind erlaubt, sollten aber laut KBV nur in Einzelfällen auf diesem Weg vorgenommen werden.

Bislang war eine Videosprechstunde in der Psychotherapie nur bei bestimmten Leistungen und nach vorherigem persönlichen Kontakt möglich.

Gruppentherapie kann in Einzeltherapie umgewandelt werden

Genehmigte Leistungen für eine Gruppenpsychotherapie können nach den Übergangsregelungen auch in Einzelpsychotherapie umgewandelt werden. Dafür bedarf es keiner gesonderten Begutachtung oder Antragstellung bei der Krankenkasse. Die Umwandlung muss lediglich formlos der Kasse mitgeteilt werden. Für jede genehmigte Gruppentherapie — 100 Minuten Behandlungszeit in der Gruppe – können bis zum 30. Juni 50 Minuten Einzelbehandlung erbracht und abgerechnet werden. Die entsprechenden Gebührenordnungspositionen im EBM werden angepasst.

Die KBV weist darauf hin, dass Gruppentherapien weiter zulässig sind, da es sich um medizinisch notwendige Maßnahmen handele. Psychotherapeuten sollten aber abwägen, ob sie mit dem Infektionsschutz vereinbar seien. (chb)

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