Kommentar zum GBA-Qualitätsbericht
Auch Qualitätskontrolle als „lernendes System“ verstehen
Offenbar müssen wir uns in Deutschland darauf einstellen, dass die Überprüfung von Begutachtungsprozessen im Gesundheitswesen grundsätzlich als „lernendes System“ verstanden werden muss. Das Paradebeispiel ist das AMNOG im Rahmen der frühen Zusatz-Nutzenbewertung bei neuen Arzneimitteln. Auch die Pflegeheim-Begutachtung („Pflege-TÜV“) hatte in ihrer ursprünglichen Version mehr irritiert als geholfen. Viel Lob findet derweil das neue System, das ab heute für alle etwa 13.000 Einrichtungen verbindlich gilt.
Jetzt hat der Gemeinsame Bundesausschuss den zweiten Qualitätsbericht für Kliniken veröffentlicht. Er soll unter anderem den Bundesländern als Planungsgrundlage dienen, wenn es um die Einschätzung medizinischer Qualität in den Häusern geht. Ein absolut wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Dass die DKG damit nicht zufrieden ist, versteht sich von selbst. Bedauerlich ist allerdings, dass sie in der Kritik völlig ausblendet, dass auch das Instrument der Qualitätsindikatoren weiterentwickelt wird, wie der GBA versichert. Wie gesagt: ein lernendes System.