GBA-Qualitätsbericht
Warum es bei der Krankenhausqualität noch Luft nach oben gibt
Es ist noch nicht alles Gold, was glänzt: So gibt es in der gynäkologischen Versorgung in Kliniken noch Verbesserungsbedarf, wie ein aktueller Qualitätsbericht der gemeinsamen Selbstverwaltung belegt.
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Unter die Lupe genommen: Das GBA hat sich planungsrelevante Qualitätsindikatoren für Kliniken genauer angeschaut.
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Berlin. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat am Donnerstag seinen zweiten Bericht zu den planungsrelevanten Qualitätsindikatoren für Krankenhäuser veröffentlicht. Das Instrument der Qualitätsindikatoren war im Zuge der Krankenhausreform 2016 eingeführt worden.
Ziel ist es, den Bundesländern Einschätzungen an die Hand zu geben, damit sie die Qualität der medizinischen Versorgung bei der Krankenhausplanung stärker berücksichtigen können.
Elf Indikatoren unter der Lupe
Im Zweifelsfall können die Länder auf Basis schlechter Qualitätsergebnisse einzelne Klinikabteilungen schließen oder ganze Standorte vom Netz nehmen. Kassen hatten die planungsrelevanten Qualitätsindikatoren zuletzt als stumpfes Schwert kritisiert, da sie unverbindlich seien und ohne Konsequenzen blieben.
Dem jetzt vorgelegten GBA-Bericht zufolge nahmen 2018 insgesamt 1063 Kliniken am Verfahren der planungsrelevanten Qualitätsindikatoren teil. Vom Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) unter die Lupe genommen wurden dabei elf Qualitätsindikatoren aus den Bereichen gynäkologische Operationen, Geburtshilfe und Mammachirurgie. Erhoben wurde – um ein Beispiel aus der Geburtshilfe zu nennen –, ob in den betreffenden Kliniken bei Frühgeburten ein Kinderarzt anwesend war oder nicht. Die Anwesenheit eines Pädiaters gilt in solchen Fällen unter medizinischen Qualitätsaspekten als zwingend erforderlich.
66 Auffälligkeiten festgestellt
Laut GBA-Bericht wurden bezogen auf alle elf Qualitätsindikatoren in 62 Kliniken 66 „statistische Auffälligkeiten“ festgestellt. Diese wurden in einem anschließenden Stellungnahmeverfahren von Fachkommissionen und IQTIG als „unzureichende“ Qualität eingestuft. Im Vorjahr gab es den Angaben zufolge noch 73 solcher Auffälligkeiten.
Die Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung beim GBA Professor Elisabeth Pott betonte, auch für den zweiten Bericht zu den planungsrelevanten Qualitätsindikatoren gelte, „dass es nicht zulässig ist, aufgrund einzelner Ergebnisse aus einzelnen Behandlungsbereichen auf die Qualität einer Krankenhausabteilung oder eines gesamten Krankenhauses zu schließen“. Das Instrument der Qualitätsindikatoren werde derzeit weiterentwickelt. Ziel sei es, „eine valide Informationsbasis zu ermöglichen“, betonte Pott.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) erklärte, der Bericht belege die „qualitativ hochwertige Versorgung in deutschen Krankenhäusern“. Gleichzeitig übte die DKG Kritik am Verfahren. In den Bewertungsergebnissen würden „die besonderen Fallkonstellationen“ nicht immer hinreichend berücksichtigt.
DKG sieht Schwächen
Als Beispiel führt die DKG den Qualitätsindikator „Entscheidungs-Entbindungszeit E-E-Zeit bei Notfallkaiserschnitt über 20 Minuten“ an. Hier werde zu wenig berücksichtig, dass sich Schwangere mitunter gegen die Narkose wehrten oder aber „Sprachbarrieren“ zu einer Verzögerung führten. Dies sei nur ein Beispiel dafür, dass die bislang genutzten Qualitätsindikatoren noch erhebliche Schwächen aufwiesen und bislang keinerlei Nutzen oder Aussage für die Krankenhausplanung darstellten, kritisierte die DKG.