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"Kodierberatung" in NRW

Rechtliche Bewertung gesucht

Die Frage, wie die Kodierqualität in den Praxen verbessert werden kann, beschäftigt die nordrhein-westfälische Landesregierung.

Veröffentlicht:

KÖLN. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hält eine einheitliche Aufsichtspraxis zu Betreuungsstrukturverträgen für notwendig, durch die unter anderem die Kodierqualität in den Praxen der niedergelassenen Ärzte verbessert werden soll.

Das Land habe das Thema deshalb in die regelmäßig tagende Arbeitsgruppe der Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder eingebracht, teilte Landesgesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Landtagsabgeordneten Susanne Schneider mit.

"Ziel ist es, eine gemeinsame rechtliche Bewertung herbeizuführen, ob und gegebenenfalls unter welchen Bedingungen entsprechende Verträge rechtliche zulässig sind", erläuterte Steffens.

Sie wiederholte ihre Einschätzung, dass es in der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen der AOK Rheinland/Hamburg und dem Bundesversicherungsamt (BVA) über eine Rückforderung von Zuweisungen aus dem Risikostrukturausgleich (RSA) wegen der nachträglichen Korrektur von Kodierungen nicht um unrechtmäßige Manipulationen gegangen ist.

Es seien keine Diagnosen verschlüsselt worden, um Patienten auf dem Papier kränker zu machen, betonte Steffens. Stattdessen sei es um Ärzte gegangen, die bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung auffällig geworden waren, weil die Arzneimittelverordnung zwingend eine bestimmte Diagnose vorausgesetzt hätte, sie diese aber nicht kodiert hatten.

Die AOK Rheinland/Hamburg hatte sich mit dem BVA außergerichtlich geeinigt. "Die eigentliche Frage, ob nachträgliche Korrekturmeldungen zum RSA zulässig sind, ist letztlich aufgrund der Klagerücknahme leider nicht abschließend geklärt worden", führte Steffens in einem Bericht an den Gesundheitsausschuss des Landtags aus. Ihr Ministerium halte eine gesetzliche Klarstellung weiterhin für zielführend. (iss)

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