Pflege

Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit geplant

Wer sich um die Pflege von Angehörigen kümmert, dem wollen Union und SPD das Leben erleichtern.

Veröffentlicht:

BERLIN. Union und SPD planen eine Stärkung von Familien - auch durch bessere Möglichkeiten zur Pflege Angehöriger.

Die Unterhändler der Arbeitsgruppe Familie wollen deswegen einen Rechtsanspruch auf die Familienpflegezeit einführen. Dieser war in der vergangenen Legislatur am Widerstand der FDP und der Wirtschaft gescheitert.

Das Familienpflegezeit-Gesetz, 2012 eingeführt und bislang nicht oft genutzt, sieht für pflegende Angehörige eine zweijährige Reduzierung der Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden vor.

Wird die Arbeitszeit etwa auf 50 Prozent reduziert, wird dennoch das Gehalt in Höhe von 75 Prozent weitergezahlt.

Nach zwei Jahren arbeitet der Arbeitnehmer wieder voll bei weiterhin reduziertem Gehalt - bis das Lohnkonto wieder ausgeglichen ist. Jeder Beschäftigte, der die Familienpflegezeit in Anspruch nimmt, muss eine Versicherung abschließen.

Außerdem soll eine zehntägige bezahlte Auszeit vom Beruf zur Organisation der Pflege Angehöriger künftig über die Pflegeversicherung mitfinanziert werden. So etwas gibt es bislang nur für Eltern, die ihr krankes Kind pflegen.

Von den rund 2,5 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland werden 67,2 Prozent ausschließlich durch Angehörige versorgt und 32,7 Prozent unter Zuhilfenahme von Pflegediensten. (dpa)

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Lohnfortzahlung wäre ein echter Fortschritt

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Gastbeitrag

Privatisierung des Pflegerisikos: Irrweg mit Ansage

Kabinett winkt Pflegegesetze durch

Gesundheitsministerin Warken will Befugnisse der Pflegeberufe erweitern

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Fünf farbige Türen, die alle ein Fragezeichen in der Mitte haben, stehen nebeneinander.

© Sawyer0 / stock.adobe.com

Qual der Wahl

Therapie-Entscheidung bei Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa: Welche Türe nehmen?