Rechtsrahmen für Einmalprodukte reicht aus

BERLIN (fst). Die rechtlichen Vorgaben für die Wiederverwendung von medizinischen Einmalprodukten sind ausreichend, hat die Bundesregierung auf eine Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion hin erklärt.

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In den vergangenen Monaten war es in mehreren Kliniken zu Problemen bei der Sterilisierung gekommen. Nötig sei allerdings eine "funktionierende Überwachung durch die Landesbehörden", so die Regierung.

Es gebe keine Anhaltspunkte, dass dies "grundsätzlich nicht funktioniert", heißt es. Die Regierung hält bei der Anwendung aufbereiteter Einmalprodukte weder eine Aufklärungspflicht der Patienten noch eine Kennzeichnung für nötig.

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