Unionsfraktion

Reform des Embryonenschutz-Gesetzes erst nach der Wahl

In der nächsten Legislaturperiode soll das Embryonenschutzgesetz reformiert werden. Die Aufgabe gilt als „komplex“.

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Berlin. Knapp jedes zehnte Paar in Deutschland bleibt ungewollt kinderlos. Zehn bis 25 Prozent der Paare können ohne Hilfe nicht schwanger werden. In der jüngeren Vergangenheit haben diese Werte zugelegt. Auf diese Trends hat zuletzt 2020 eine Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hingewiesen.

Die Unionsfraktion im Bundestag will daher die bestehenden Regeln der Fortpflanzungsmedizin unter die Lupe nehmen. Ziel sei, unnötige rechtliche Hürden abzubauen, ohne sich ausschließlich am technisch Machbaren zu orientieren, sagte die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Professor Claudia Schmidtke, bei einem virtuellen Fachgespräch der Fraktion am Montag.

Positionen in der Fraktion gehen auseinander

Sie gehe nicht davon aus, dass die bis ins Jahr 1991 zurückreichende Gesetzgebung noch in dieser laufenden Legislatur novelliert werde, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Karin Maag, im Anschluss der „Ärzte Zeitung“. Eine Neufassung des Embryonenschutzgesetzes sei komplex. Die Aufgabe wird nicht einfach. Das zeigten die aufeinanderprallenden Positionen.

Die Bundesärztekammer und Fachärzte aus der Praxis fordern die Aufgabe der „Dreierregel“, nach der in Deutschland nur drei Eizellen entnommen und befruchtet werden dürfen. Im Ausland sind es oft bis zu acht. Zudem darf daraus eine Auswahl getroffen werden. Immerhin rund 8000 Paare aus Deutschland nutzen jedes Jahr die Möglichkeiten im Ausland.

Fachärzte mahnten in der Anhörung ein Ende der Dreierregel an. Vor einem Markt überschüssiger Eizellen warnten dagegen Verfassungsrechtler. In der Fraktion scheint das Bild uneinheitlich. Es gab Stimmen sowohl für als auch gegen eine Liberalisierung der aktuellen Gesetzgebung. (af)

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