Reform erhöht auch für Studenten die Kassenbeiträge

Zum 1. Januar wird der steigt der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung. Davon sind auch Studenten betroffen: auch ihr monatlicher Beitrag steigt ab Januar.

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BERLIN (leo). Mit der Gesundheitsreform ändern sich auch Krankenkassenbeiträge für Studierende. Denn mit der Anhebung des allgemeinen Beitragssatzes in der GKV von 14,9 auf 15,5 Prozentpunkte zum 1. Januar 2011 gehen auch höhere Beiträge für krankenversicherungspflichtige Studenten einher. Der monatliche Beitrag erhöht sich auf 55,55 Euro, während er in der sozialen Pflegeversicherung stabil bleibt.

Bislang beträgt der bundeseinheitliche Beitrag für Studenten 53,40 Euro. Daneben haben Studierende auch den Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung zu zahlen. Er liegt bei 9,98 Euro im Monat.

Für kinderlose Studenten, die älter als 23 Jahre sind, sind es 11,26 Euro. Mit dem Änderungsgesetz zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erfolgt eine Anhebung dieser Beträge, und zwar vom Beginn des auf die Änderung folgenden Semesters, regelmäßig also ab 1. April 2011.

Bei einigen wenigen Hochschulen ist entscheidender Stichtag der 1. März 2011. Ursächlich dafür ist die Anhebung des BAföG-Bedarfssatzes von 512 auf 597 Euro im Monat. Damit erhöht sich der Krankenversicherungsbeitrag auf 64,77 Euro im Monat und der Beitrag für die Pflegeversicherung auf monatlich 11,64 oder 13,13 Euro für kinderlose Studenten ab 23 Jahre.

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