KV Berlin

Reformbedarf bei der Notfallversorgung

Die KV Berlin plant neue Notdienstpraxen und einen differenzierten Bereitschaftsdienst. Das sei immerhin ein Anfang, findet die Senatsgesundheitsverwaltung.

Angela MisslbeckVon Angela Misslbeck Veröffentlicht:
Der Vorstand der KV Berlin vor der erneuerten Fahrzeugflotte des fahrenden Ärztlichen Bereitschaftsdienstes.

Der Vorstand der KV Berlin vor der erneuerten Fahrzeugflotte des fahrenden Ärztlichen Bereitschaftsdienstes.

© KV Berlin/Christof Rieken

BERLIN. Die KV Berlin will die ambulante Notfallversorgung in Berlin reformieren. Dazu hat sie nun ein Eckpunktepapier vorgelegt. Erster Schritt ist die Eröffnung der zweiten Notdienstpraxis an einem Krankenhaus als KV-Eigenbetrieb.

Am 2. April soll die Praxis in einem Raum der Rettungsstelle des Jüdischen Krankenhauses Berlin (JKB) im Stadtteil Wedding starten. Betrieben wird sie von der Arbeitsgemeinschaft Berliner Ärztenetze. Sie organisiert die Dienstpläne und zeichnet für die Besetzung der Dienste verantwortlich.

Die Praxis soll außerhalb der Praxisöffnungszeiten erste Anlaufstelle für alle Patienten sein, die zu Fuß in die Rettungsstelle des JKB kommen.

Die Entscheidung, ob ein Patient ambulant behandelt, an die Rettungsstelle weitergeleitet oder stationär eingewiesen werden muss, obliegt den Angaben zufolge den Ärzten in der Notdienstpraxis. Ob die definierten Versorgungspfade funktionieren, soll in regelmäßigen Abständen überprüft werden.

"Wir sehen das als deutliche Unterstützung", sagte Brit Ismer, kaufmännische Direktorin des JKB. Die Notaufnahme des 350-Betten-Hauses versorgt nach Ismers Angaben pro Jahr rund 19.000 Patienten, davon werden rund 7000 stationär behandelt. Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Dr. Burkhard Ruppert begrüßt das Konzept für die neue Notdienstpraxis.

"Mit diesem Modell schlagen wir den von der Politik favorisierten Weg hin zu einer integrierten Notfallversorgung ein, in der Klinik, Rettungsstelle und Notdienstpraxis eng zusammenarbeiten", so Ruppert.

Stundengehalt nach EBM

Bislang gibt es nur eine Notdienstpraxis der KV Berlin an der Rettungsstelle des Unfallkrankenhauses Berlin (ukb) und elf Kooperationskliniken, in denen die Rettungsstellen die Aufgaben der Notdienstpraxen selbst übernehmen. Diese Modelle kommen auf den Prüfstand. Erwogen wird laut Ruppert, die Ärzte für die Dienste in den Praxen mit einem Stundengehalt statt nach EBM zu vergüten.

Die KV geht davon aus, dass insgesamt acht Notdienstpraxen für Berlin nötig sind. Sie orientiert sich bei dieser Berechnung an Verhältniszahlen aus Dänemark und an dem bisherigen Patientenaufkommen in den 42 Berliner Notaufnahmen.

Das zweite Element der KV-Notdienstreform ist der Ausbau der Leitstelle des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes (ÄBD). Sie soll stärker als bisher prüfen, welche Versorgung die Anrufer brauchen und sie möglichst direkt in die passenden Versorgungseinrichtungen leiten.

Zudem wird die telefonische Beratung durch Fachärzte in der Leitstelle ausgeweitet. Diese Beratung hat sich nach KV Angaben als sehr effektiv erwiesen. Von 40.000 beratenen Anrufern im Jahr 2017 haben demnach nur 10.000 eine weitere Versorgung benötigt. Außerdem soll der ÄBD selbst reformiert werden.

Aktuell plant die KV den Gesetzesvorgaben entsprechend den Rund-um-die-Uhr-Dienst auf die sprechstundenfreien Zeiten zu begrenzen. Zugleich wird erwogen, während der Sprechzeiten einen Hausbesuchsdienst einzuführen. Dieser Dienst soll jedoch vor allem immobilen Patienten zur Verfügung stehen.

"Mit den Maßnahmen will die KV die Qualität der Notdienstversorgung für die Bevölkerung steigern", so Ruppert. Im Papier heißt es aber auch: "Der Prozess der Weiterentwicklung ist noch in vollem Gange."

Die Senatsgesundheitsverwaltung zeigt sich von den bisher vorgestellten Eckpunkten noch nicht überzeugt. "Der kassenärztliche Notdienst ist unzureichend, in der Folge sind die Rettungsstellen der Krankenhäuser überlastet", so Sprecher Christoph Lang.

Es sei anzuerkennen, dass die KV Berlin unter neuer Führung diese lange vernachlässigten Probleme jetzt endlich angehe. "Die vorgestellten Eckpunkte können aber nur der erste Anfang sein und müssen noch im Landesgremium 90a abgestimmt werden."

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