Regierung: Kein Verbot des Versandhandels
BERLIN (fst). Die Bundesregierung lehnt ein Verbot des Versandhandels von verschreibungspflichtigen Medikamenten ab. Der Bundesrat hat dies mit Risiken für die Arzneimittelsicherheit begründet und wollte das Verbot in der 16. AMG-Novelle verankern.
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Sollen Versand-Apotheken verschreibungspflichtige Medikamente versenden dürfen? Darüber sind sich Regierung und Bundesrat uneins.
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Die Regierung hält dem in ihrer Gegenäußerung, die das Kabinett am Mittwoch verabschiedete, "verfassungsrechtliche Bedenken" entgegen. Zudem gebe es keine Hinweise, dass der Versandhandel die Gesundheit der Patienten gefährde.
Prüfen will die Regierung die Bitte der Länder, dass Preisabschläge im Zuge der frühen Nutzenbewertung neuer Arzneimittel vertraulich bleiben. Der Bundesrat fürchtet eine Preiserosion in anderen Ländern, wenn die Rabatte öffentlich werden.
Pharmahersteller, die von Zwangsrabatten und Preismoratorium betroffen sind, dürfen nicht auf Entlastung hoffen. Der Wunsch des Bundesrats, die Kriterien der finanziellen Überlastung weicher zu fassen, lehnt die Bundesregierung ab.
Regierung: Rechtsbegriffe "vollziehbar"
Zudem können Hersteller bei "erheblichen Versorgungsmängeln" auch künftig gezwungen werden, Medikamente auf den Markt zu bringen oder zu belassen - etwa, nachdem Preisverhandlungen gescheitert sind. Der Bundesrat hat vergebens gefordert, den Begriff präziser zu fassen.
Nach Ansicht der Bundesregierung sind die unbestimmten Rechtsbegriffe in Paragraf 52b Absatz 5 AMG "vollziehbar". Länder können somit entsprechende Anordnungen gegen einen Hersteller erlassen, wenn es um "schwerwiegende Erkrankungen" geht oder wenn die "bedarfsgerechte Bereitstellung" eines Medikaments gefährdet ist.
Die wirtschaftliche Handlungsfreiheit der Unternehmen finde "dort ihre Grenze, wo eine Gefährdung der Versorgung der Bevölkerung zu befürchten ist", schreibt die Regierung zur Begründung.