Regierung hält an Arztvorbehalt bei Gentests fest

BERLIN (fst). Die Bundesregierung lehnt es ab, im Gendiagnostikgesetz vom Grundsatz abzuweichen, dass nur Ärzte genetische Untersuchungen vornehmen dürfen.

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Zurückgewiesen wurde damit ein Änderungsvorschlag des Bundesrates zum Gendiagnostik-Gesetz. Die Länderkammer plädiert dafür, genetische Untersuchungen beim Neugeborenenscreening auch von Hebammen und Entbindungspflegern vornehmen zu lassen. Zur Begründung heißt es, nach den Kinder-Richtlinien liege die Verantwortung für das Screening nicht ausschließlich bei einem Arzt, sondern "bei dem Leistungserbringer, der die Geburt des Kindes verantwortlich geleitet hat".

Ablehnend steht die Regierung auch dem Vorstoß des Bundesrats gegenüber, die Vorgaben des Gesetzes auch für genetische Untersuchungen in der Forschung gelten zu lassen. Der Umgang mit Proben und Daten zu Forschungszwecken ist bislang ausdrücklich aus dem Gesetzentwurf ausgeklammert.

Forschung, so die Regierung, ziele nicht auf "konkrete Maßnahmen gegenüber einzelnen Personen". Dagegen bekundete der CDU-Abgeordnete Hubert Hüppe Bereitschaft, den Bundesrats-Vorschlag aufzugreifen. Vom Vertrauen der Bürger bei Gentests profitiere auch die Industrie.

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